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Zuschüsse könnten GeringverdienerInnen helfen besser fürs Alter vorzusorgen: Interview

DIW Wochenbericht 4 / 2021, S. 56

Johannes Geyer, Erich Wittenberg

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Herr Geyer, was ist eine Entgeltumwandlung und warum wurde dafür ein Rechtsanspruch eingeführt? Die Entgeltumwandlung ermöglicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, einen Teil ihres Entgelts steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einer gewissen Höchstgrenze in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Seit der Rentenreform 2001 haben Beschäftigte darauf einen Rechtsanspruch, der ab 2002 eingeführt wurde. Seitdem können alle Beschäftigten einen Teil ihres Lohns in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitgeber kann entscheiden, in welcher Form das passiert. Aber das Recht darauf haben die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitgeber muss dann tätig werden.

Wie viele Beschäftigte nehmen diese Art der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch? Wir haben die Beschäftigten in der Privatwirtschaft betrachtet und das Jahr 2014 ausgewertet. In diesem Jahr hatten knapp 20 Prozent der Beschäftigten in eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung eingezahlt.

Welche gesellschaftlichen Gruppen nehmen die Entgeltumwandlung eher in Anspruch und welche weniger? Wie bei der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt haben wir bei der Entgeltumwandlung eine ungleiche Verbreitung. Menschen mit geringen Löhnen, mit geringer Bildung und in kleinen Betrieben nehmen die Entgeltumwandlung seltener in Anspruch. Umgekehrt nehmen Menschen in großen Betrieben mit starker Tarifbindung und hohen Löhnen die Entgeltumwandlung häufiger wahr. In bestimmten Branchen gibt es jedoch wenig Tarifbindung. Beispielsweise finden wir im Gastgewerbe eine niedrige Verbreitung der Entgeltumwandlung, wohingegen im Banken- und Versicherungsgewerbe eine sehr hohe Verbreitung zu beobachten ist.

Inwieweit unterscheidet sich die Höhe der Entgeltumwandlung, die in Anspruch genommen wird? Nach unseren Daten wandeln die Menschen im Durchschnitt 1300 Euro pro Jahr um. Männer wandeln mit knapp 1500 Euro etwas mehr um als Frauen, bei denen es gut 1100 Euro sind. Das differenziert sich ein bisschen nach der Höhe der Löhne. Der absolute Betrag ist bei Menschen mit höheren Einkünften, was man ja auch vermuten würde, höher als bei Menschen mit geringeren Einkünften. Allerdings können wir auch zeigen, dass Menschen mit geringen Einkünften relativ, also bezogen auf ihr Einkommen, einen etwas höheren Anteil umwandeln.

Gibt es dabei auch regionale Unterschiede? Es zeigt sich, dass in Ostdeutschland tendenziell weniger Entgeltumwandlung stattfindet. Das hängt auch damit zusammen, dass die Tarifstrukturen in Ostdeutschland schwächer sind als in Westdeutschland. Im Westen existieren tendenziell mehr Großbetriebe, die wiederum Strukturen haben, in denen wir häufiger eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung oder auch in anderer Form beobachten können.

Personen, die sehr wenig verdienen, haben Schwierigkeiten, auch noch etwas zur Seite zu legen. Wie könnte die Altersvorsorge gerade der benachteiligten Gruppen gestärkt werden? Bei der betrieblichen Altersvorsorge sehen wir das Problem, dass GeringverdienerInnen, gerade in kleinen Firmen, seltener über diese Form der Altersvorsorge verfügen. Wenn man für diese Gruppen die betriebliche Altersvorsorge voranbringen will, dann führt vermutlich kein Weg daran vorbei, unterstützend tätig zu werden. Die Arbeitgeber könnten den Beschäftigten in Form von zusätzlichen Beiträgen helfen, eine Altersvorsorge aufzubauen. Auch staatliche finanzielle Zuschüsse und Anreize könnten dazu beitragen. Das Ziel müsste ein substantieller Beitrag zur Alterssicherung sein.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

O-Ton von Johannes Geyer
Zuschüsse könnten GeringverdienerInnen helfen, besser fürs Alter vorzusorgen - Interview mit Johannes Geyer
Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

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