Statement vom 11. Juni 2021
Der Bundestag hat heute das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet, das auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorsieht. Dazu ein Statement von C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist längst überfällig. Nun soll dieses Reformprojekt mit einem Rechtsanspruch endlich vorangetrieben werden – aus bildungs-, familien-, arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Perspektive ist das eine gute Nachricht. Der relativ geringe Bundesanteil an den Kosten und der späte Start des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 trüben die Freude allerdings. Denn eine derartige Verzögerung ist allein schon aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie eigentlich nicht akzeptabel. Viele Kinder haben unter der Pandemie gelitten. Der Ganztagsbereich kann jede Menge dazu beitragen, vor allem Kinder zu fördern, die besonders benachteiligt waren und sind. Ein schnellerer Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen hätte kurzfristig mehr gekostet, wäre aber mittel- bis langfristig sinnvoll gewesen. Das lässt sich nun aber nicht mehr ändern. Deshalb muss es fortan darum gehen, das Gesetzgebungsverfahren – die Bundesländer müssen noch zustimmen – noch in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen, damit mittel- und langfristig Kinder, Eltern, die Gesellschaft und Volkswirtschaft von diesem Reformprojekt profitieren können. Dafür müssen alle an einem Strang ziehen. Und eines darf nicht auf der Strecke bleiben: die Qualität. Ein Gelingen des Ganztagsausbaus hängt nicht nur vom quantitativen Ausbau ab – er muss Hand in Hand gehen mit qualitativ guten Bildungs- und Betreuungsangeboten.