DIW Wochenbericht 41 / 2021, S. 688
Karsten Neuhoff, Erich Wittenberg
get_appDownload (PDF 94 KB)
get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF 3.1 MB - barrierefrei / universal access)
Herr Neuhoff, das Bundesverfassungsgericht hat Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Wo liegt im Kern das Problem? Das Bundesverfassungsgericht hat angemahnt, dass zu viele der Emissionsminderungen in die Zukunft verschoben werden, dass dadurch heute junge Menschen stärker betroffen sind und so ihre Freiheitsrechte unverhältnismäßig beschränkt werden. Deswegen hat es der Bundesregierung die Aufgabe gesetzt, frühzeitigere Maßnahmen einzuleiten.
Die im Klimaschutzgesetz definierten Emissionsminderungen werden in einem jährlichen Monitoringprozess überprüft. Wie hoch ist die Aussagekraft dieses Monitorings? Die Minderungsziele werden für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft festgelegt und jährlich vom Expertenrat für Klimafragen auf Basis von Daten des Bundesumweltamtes überprüft. Allerdings liegen endgültige Daten zu Emissionen auf Sektorebene nur verzögert vor und beinhalten oftmals Sondereffekte. Misst man zum Beispiel die Emissionen des Verkehrssektors im letzten Jahr, stellt man fest, dass sie gesunken sind. Aber der Grund waren nicht die Klimaschutzmaßnahmen, sondern ein Sondereffekt, in diesem Falle Corona. Das Gleiche gilt für sinkende Heizemissionen in einem besonders warmen Jahr. Das heißt, das Emissionsvolumen allein sagt kurzfristig nicht viel über erfolgreichen Klimaschutz aus. Insofern sind diese Indikatoren für sich gesehen unzureichend für ein gutes Management der Klimawende.
Was könnte getan werden, um dem Problem zu begegnen? Wir brauchen ergänzende Indikatoren für das Management der Maßnahmen. Zum Beispiel wäre es im Industriebereich notwendig zu definieren, wie viel klimaneutrale Produktion von Grundstoffen wir in den nächsten fünf bis 15 Jahren haben wollen, um dann dafür auch die Infrastruktur aufbauen zu können und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Für das Monitoring wäre es hilfreich, zum Beispiel einen Indikator für einen klimaneutralen Produktionsprozess oder einen Indikator für hochwertiges Recycling zu haben.
Wie kann ich mir einen solchen Indikator vorstellen? Ein Indikator wäre zum Beispiel, welcher Anteil der Häuser in Deutschland jedes Jahr umfassend saniert wird. Zurzeit wird ein Prozent saniert und vielleicht wäre ein Ziel eine Sanierungsrate von fünf Prozent pro Jahr. Dann würde also gemessen, welcher Anteil der deutschen Gebäude saniert wurde und ob der Zielwert dieses Indikators erreicht wurde oder nicht.
Wie zeitnah kann anhand solcher Indikatoren festgestellt werden, ob man sich auf dem richtigen Weg befindet? Wie bisher sollte im März jeden Jahres getestet und berichtet werden, wo man steht. Die Frühindikatoren zeigen dann direkt auf, ob ausreichend viele Gebäude energetisch saniert wurden. So kann, wenn nötig, die Politik sofort nachsteuern.
Welche Vorteile sind damit verbunden? Ich kann nur das managen, was ich messe. Die Messung und die Information darüber sind wichtig für eine gute Umsetzung von Politikmaßnahmen. Das heißt, man kann das Management der Klimawende verbessern, wenn man weiß, welche Indikatoren man hat und wie die Entwicklung verläuft. Erstens führt das zu mehr Klarheit für die Privatwirtschaft. Sie hat mehr Vertrauen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen kommen, und kann entsprechend investieren. Zweitens ermöglicht das einen transparenteren politischen Diskurs. Man kann dann diskutieren, wie viel Recycling und wie viel erneuerbare Energie wir wollen und das in einem Indikator quantitativ abbilden, so dass die Politik sich dafür auch einsetzen kann.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
Themen: Umweltmärkte, Klimapolitik
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2021-41-2
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/248532