Medienbeitrag vom 18. Oktober 2024
Dieser Gastbeitrag von Lukas Menkhoff erschien am 17. Oktober 2024 bei Focus Online.
Deutsche sparen überwiegend in sicheren festverzinslichen Anlagen, wie Termingeldern und Spareinlagen, die zwar vor Verlusten geschützt sind, aber eben auch vergleichsweise geringe Renditen abwerfen.
Dieses Verhalten ist vor allem verteilungspolitisch problematisch, denn renditestärkere Anlagen werden primär von den bereits wohlhabenderen Haushalten gehalten. Dadurch wird die Vermögensverteilung in Deutschland ungleicher. Es ist ehrenwert, diesen Zustand ändern zu wollen und dazu konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Fraglich ist allerdings, wieweit der Vorschlag eines Kinderstartgelds trägt, um das Problem wirksam anzugehen.
Drittens ist der finanzielle Aufwand in der gegenwärtigen Haushaltslage ein starkes Gegenargument, selbst wenn im Einführungsjahr weniger als 100 Millionen Euro aufzubringen sind. Die Haushaltslage wird zukünftig nicht einfacher werden.
Aufkommensneutralität wäre erreichbar, sofern Studiengebühren eingeführt würden. Wenn diese zum Beispiel 1000 Euro pro Semester betragen, im Durchschnitt zehn Semester lang studiert wird und die Hälfte eines Jahrgangs studiert, macht das Kinderstartgeld in der Summe rund 5000 Euro pro Kind aus. Dies kann wie ein kleines Grunderbe funktionieren. Es deckt zum Beispiel die Hälfte künftiger Studiengebühren.
Manche Wirkungen eines Kinderstartgelds lassen sich anders erreichen. Sofern es um das tatsächliche Anlegen in Aktien geht, könnte man die geplante Aktienrente (oder einen Teil davon) entsprechend ausgestalten. Dies würde vielen Erwachsenen Erfahrungen im Umgang mit Aktienanlagen bringen. Bei Kindern kann man sich in der Schule altersgerechte Spiele oder Geschichten vorstellen, die in der künftigen nationalen Strategie für Finanzbildung verankert werden. In jedem Fall ist das Anliegen wichtig, möglichst früh und umfassend den informierten Zugang zur Anlage an Kapitalmärkten zu erleichtern.
Themen: Steuern , Verbraucher