DIW Wochenbericht 7 / 2025, S. 87-95
Wolf-Peter Schill, Adeline Guéret, Alexander Roth, Felix Schmidt
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„Die Ampel hat die Energiewende deutlich vorangebracht und die Rahmenbedingungen in vielen Bereichen verbessert. Die nächste Bundesregierung kann davon profitieren und das Tempo weiter steigern, vor allem bei der Sektorenkopplung.“ Wolf-Peter Schill
Die Ampel-Koalition hatte sich vorgenommen, die Energiewende deutlich zu beschleunigen. Auf Basis der Daten des Ampel-Monitors Energiewende des DIW Berlin werden in diesem Bericht die Entwicklungen wichtiger Schlüsseltechnologien analysiert und eine Bilanz der Energiewendepolitik gezogen. Die Ziele der Ampel waren nicht nur sehr viel ambitionierter als die der Vorgängerregierung; die seither geltenden Vorgaben stehen auch weitgehend im Einklang mit wissenschaftlichen Szenarien zur Klimaneutralität. Dies gilt sowohl für den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch für die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie. In den meisten Bereichen kam der Ausbau in den drei Jahren Ampel-Koalition deutlich schneller voran als in den vorangegangenen vier Jahren der Großen Koalition, insbesondere bei der Solarenergie. Dennoch ist bei allen Schlüsseltechnologien eine weitere Beschleunigung notwendig, um die Ziele für 2030 zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die Erzeugung von grünem Wasserstoff, aber in hohem Maße auch für die Elektromobilität und den Ausbau von Wärmepumpen. Neben den bereits heute sichtbaren Ausbauerfolgen hat die Ampel in vielen Bereichen die Voraussetzungen für ein künftig deutlich beschleunigtes Wachstum geschaffen. Darauf sollte die nächste Bundesregierung aufbauen und gleichzeitig die von der Ampel teilweise offen gelassenen Baustellen angehen, etwa bei der Systemintegration und der Speicherung erneuerbarer Energien. Ein abermaliges Ausbremsen der neu entfachten Dynamik bei der Energiewende sollte vermieden werden.
Die Ampel-Koalition war angetreten, um „neues Tempo in die Energiewende“ zu bringen.SPD, Grüne, FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (online verfügbar, abgerufen am 30. Januar 2025. Dies gilt auch für alle anderen Onlinequellen dieses Berichts, sofern nicht anders vermerkt). Dies umfasste insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien. Genauso gehörte die sogenannte Sektorenkopplung dazu, also der Ersatz von fossilen Brenn- und Kraftstoffen durch Elektrifizierung in den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie, sowie die dazugehörige Infrastruktur. Der Ampel-Monitor Energiewende des DIW Berlin hat den Fortschritt in verschiedenen Bereichen verfolgt und diese mit den Zielpfaden der Ampel-Regierung verglichen.Vgl. Website des Ampel-Monitors (online verfügbar) sowie Wolf-Peter Schill, Alexander Roth und Adeline Guéret (2022): Ampel-Monitor zeigt: Energiewende muss deutlich beschleunigt werden. DIW Wochenbericht Nr. 22, 371–379 (online verfügbar); Wolf-Peter Schill und Alexander Roth (2022): Ampel-Monitor Energiewende: Der Stand der Dinge nach einem Jahr Ampel-Koalition. DIW Politikberatung kompakt Nr. 185 (online verfügbar); Wolf-Peter Schill et al. (2023): Gemischte Halbzeitbilanz für Ampel bei Energiewende – Gute Fortschritte bei Photovoltaik, schwache Dynamik bei Elektromobilität und Windenergie. DIW aktuell Nr. 90 (online verfügbar); Wolf-Peter Schill et al. (2024): Ampel-Monitor Energiewende: ambitionierte Ziele, aber zu geringe Dynamik. Wirtschaftsdienst 104(6), 427–430 (online verfügbar). Nach dem Ende der Ampel-Regierung wird im Folgenden eine Bilanz der Energiepolitik der vergangenen drei Jahre gezogen (bei den meisten Indikatoren mit Stand Ende Dezember 2024). Im Fokus steht dabei die Entwicklung ausgewählter Schlüsseltechnologien der erneuerbaren Energien und der Sektorenkopplung.Der Ampel-Monitor Energiewende ist ein Produkt des Kopernikus-Projekts Ariadne, das mit einer Zuwendung des BMBF gefördert wird (FKZ 03SFK5N0-2). Auch nach Ende der Ampel-Koalition wird der Fortgang der Energiewende am DIW Berlin weiterhin verfolgt. Ein zentrales Werkzeug hierfür ist die Datenplattform Open Energy Tracker, die auch schon dem Ampel-Monitor zugrunde lag und die permanent erweitert und aktualisiert wird (online verfügbar). Auch der begleitende Energiewende-Podcast „fossilfrei“ des DIW Berlin wird weitergeführt (online verfügbar). Folge 26 des Podcasts widmet sich ebenfalls der Energiewende-Bilanz der Ampel.
Für viele Schlüsseltechnologien und -indikatoren der Energiewende hatte sich die Ampel-Koalition deutlich ambitioniertere Ziele als die vorherige Bundesregierung gesetzt (Tabelle). Viele dieser Ziele wurden bereits im Koalitionsvertrag 2021 erwähnt, einzelne im Laufe der Legislaturperiode ergänzt und einige davon auch in gesetzlicher Form konkretisiert.
2030 | 2040 | |||
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GroKo | Ampel | GroKo | Ampel | |
Photovoltaik (Gigawatt) | 100 | 215 | – | 400 |
Windkraft an Land (Gigawatt) | 71 | 115 | – | 160 |
Windkraft auf See (Gigawatt) | 20 | 30 | 40 | 55 |
Wärmepumpen (Millionen) | – | 6 | – | – |
Elektroautos (Millionen) | 7–101 | 15 | – | – |
Elektrolyseleistung (Gigawatt) | 5 | 10 | – | – |
1 Laut Deutschem Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 2020, inklusive Plug-in-Hybride.
Quellen: EEG 2021 und 2023, WindSeeG 2020 und 2023, Eckpunktepapier zum 2. Wärmepumpengipfel 2022, DARP 2020, Koalitionsvertrag 2021, Nationale Wasserstoffstrategie 2020 und 2023.
Besonders viele messbare Ziele hat sich die Ampel im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung gesetzt. So strebte sie bis zum Jahr 2030 einen Mindestanteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch an.Vgl. § 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) (online verfügbar). Dieses Ziel liegt 15 Prozentpunkte über dem der Großen Koalition (GroKo) der Jahre 2018 bis 2021.Das 65-Prozent-Ziel war darüber hinaus als genaues Ziel und nicht als Mindestziel formuliert. Vgl. § 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2021) (online verfügbar). Zudem plante die Ampel eine treibhausgasneutrale Stromversorgung nach Abschluss des Kohleausstiegs, der nach geltendem Kohleausstiegsgesetz spätestens im Jahr 2038 erfolgen wird. Die GroKo hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine treibhausgasneutrale Stromversorgung erst für 2050 angestrebt.Vgl. § 1a des EEG 2023 und § 1 des EEG 2021.
Auch für einzelne Technologien sind die gesetzlich verankerten Ausbauziele deutlich gestiegen. Bei der Photovoltaik (PV) sah die Ampel eine installierte Leistung von 215 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 vor, mehr als doppelt so viel wie zuvor die GroKo (100 GW). Bei der Windkraft an Land plante die Ampel 115 GW im Jahr 2030, gut 60 Prozent mehr als die GroKo (71 GW). Bei der Windkraft auf See gilt nun ein Ziel von 30 GW für 2030, was 50 Prozent höher als das der Vorgängerregierung ist (20 GW).Vgl. Windenergie-auf-See-Gesetz von 2023 (online verfügbar) und 2020 (online verfügbar). Bis 2040 soll sich die Leistung der Photovoltaik und der Windkraft auf See der Ampel zufolge jeweils noch einmal ungefähr verdoppeln.
In der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 hat die Ampel-Regierung die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien und ihren Vorrang in der Güterabwägung besonders betont. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind demnach „im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“.Vgl. § 2 EEG 2023. Diese Änderung soll unter anderem schnellere Genehmigungen ermöglichen.
Auch im Bereich der Sektorenkopplung hat die Ampel die Ziele deutlich erhöht. Diese finden sich meist nicht explizit in Gesetzestexten, sondern in verschiedenen Regierungsdokumenten.
Bei den Wärmepumpen strebte die Ampel einen Bestand von sechs Millionen installierten Geräten im Jahr 2030 an.BMWK (2022): Eckpunktepapier zur Diskussion der Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs (online verfügbar). Die Vorgängerregierung hatte hier kein quantitatives Ziel.
Im Bereich der Elektromobilität hat die Ampel bereits im Koalitionsvertrag das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 formuliert. Das ist etwa doppelt so viel, wie die Vorgängerregierung im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans angestrebt hatte. Dort wurde eine Spanne von sieben bis zehn Millionen Elektroautos genannt, wobei diese Zahl neben vollelektrischen Pkw auch Plug-in-Hybride beinhaltete.Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2021): Deutscher Aufbau- und Resilienzplan. Komponente 1.2 Klimafreundliche Mobilität (online verfügbar) Darüber hinaus hat die Ampel im Koalitionsvertrag das Ziel von einer Million öffentlicher Ladepunkte bis 2030 formuliert. Die Vorgängerregierung hatte sich lediglich ein Ziel von 50000 geförderten öffentlichen Ladepunkten bis 2025 gesetzt.BMF (2021), a.a.O.
Für die Erzeugung von grünem WasserstoffZur Definition und Mengenplanung von grünem Wasserstoff vgl. Martin Kittel et al. (2023): Nationale Wasserstoffstrategie konsequent und mit klarem Fokus umsetzen. DIW Wochenbericht Nr. 41, 561–571 (online verfügbar). hat die Ampel-Koalition bei der Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie ein Ziel von zehn Gigawatt Elektrolyseleistung im Jahr 2030 formuliert.Bundesregierung (2023): Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (online verfügbar). Dieses Ziel ist doppelt so hoch wie das der Vorgängerregierung.Bundesregierung (2020): Die Nationale Wasserstoffstrategie (online verfügbar).
Mit Hilfe von Energiesystemanalysen kann modelliert werden, welcher Ausbau der erneuerbaren Energien und der Sektorenkopplung notwendig ist, um Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Die von der Ampel-Regierung angehobenen Ziele passen gut zu den Zielpfaden aktueller wissenschaftlicher Studien aus diesem Bereich, beispielsweise zu den Szenarien des Ariadne-Forschungsprojekts,Vgl. Szenarien-Website des Ariadne-Projekts (online verfügbar). aus dem auch der Ampel-Monitor Energiewende hervorgegangen ist. Die Ampel-Ziele können somit als weitgehend kompatibel mit dem aktuellen Stand der Forschung angesehen werden.
Während sich alle bisher genannten Ziele auf den Einstieg in klimafreundliche Technologien beziehen, hat sich die Ampel praktisch keine neuen Ziele für den Ausstieg aus fossilen Energien gesetzt. Zwar war im Koalitionsvertrag noch davon die Rede, den Kohleausstieg „idealerweise auf 2030“ vorzuziehen; eine entsprechende Änderung des Kohleausstiegsgesetzes hat die Ampel aber nicht vorgenommen.
Im Wärmebereich hatte die Regierung unter dem Eindruck der Energiekrise zwischenzeitlich geplant, den Einbau neuer fossiler Heizungen bereits zum 1. Januar 2024 zu stoppen. Dieses Vorhaben wurde jedoch, nach heftigen politischen Auseinandersetzungen um das Gebäudeenergiegesetz, zeitlich gestreckt. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wird nun erst nach Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans verboten, was je nach Kommune bis Mitte des Jahres 2028 dauern kann.
Im Verkehrsbereich wurde im Koalitionsvertrag angekündigt, die Ampel wolle „die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns lassen“. Konkrete Ziele oder Maßnahmen hierzu wurden auf Bundesebene jedoch nicht beschlossen.
Die Anteile erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch sind während der Ampel-Regierung stetig gestiegen. Lag ihr Anteil im Jahr 2021 noch bei 41,5 Prozent, ist er im Jahr 2024 auf rund 54 Prozent gestiegen und liegt damit auf Kurs des 80-Prozent-Ziels für 2030.Während das EEG-Ziel sich auf den Anteil erneuerbarer Stromerzeugung am Bruttostromverbrauch bezieht, wird in der öffentlichen Debatte oft auch der Anteil erneuerbarer Energien an der inländischen Nettostromerzeugung berichtet. Letzterer kann schneller berechnet werden und liegt in der Regel etwas höher. Vgl. entsprechende Abbildung auf dem Open Energy Tracker (online verfügbar).
Die Photovoltaik hat in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern – zuletzt einen regelrechten Boom erlebt.Vgl. Felix Schmidt, Alexander Roth und Wolf-Peter Schill (2024): Ausbau der Solarenergie: viel Licht, aber auch Schatten. DIW Wochenbericht Nr. 33, 507–517 (online verfügbar). In den Jahren 2023 und 2024 wurden jeweils neue Ausbaurekorde erreicht, so dass die installierte Leistung gegenüber dem Ampel-Start um rund zwei Drittel auf fast 100 GW Ende 2024 gestiegen ist. Damit liegt der PV-Ausbau aktuell sogar über dem EEG-Zielpfad (Abbildung 1, oberer Teil). Getragen wird diese Entwicklung vor allem von relativ kleinen Anlagen auf Dächern. Sie profitieren nicht nur von den stark gesunkenen Modulpreisen, sondern auch von den Vorteilen des Eigenverbrauchs, der durch die gestiegenen Strompreise noch einmal deutlich attraktiver wurde.Vgl. Schmidt, Roth und Schill (2024), a. a. O
Zu den wesentlichen Aktivitäten der Ampel-Regierung im Bereich der Solarenergie gehörten die Erarbeitung einer Photovoltaik-StrategieBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023): Photovoltaik-Strategie. Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik; Stand 5. Mai 2023 (online verfügbar). sowie eines „Solarpakets“. Dieses Gesetzespaket enthielt unter anderem verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus von Aufdach- und Freiflächenanlagen.Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2024): Das Solarpaket I im Überblick. 26. April 2024 (online verfügbar). Vgl. auch Erläuterung in Schmidt, Roth und Schill (2024), a.a.O. Dazu gehörten die vereinfachte Lieferung von selbst erzeugtem PV-Strom an verschiedene Abnehmer*innen innerhalb von Wohngebäuden, Erleichterungen für Balkon-PV-Anlagen sowie die Förderung von Großanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) oder Parkplätzen.
Der starke Zubau von Gebäude-PV-Anlagen hat jedoch auch Schattenseiten. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten PV-Stroms erfolgt bisher weitgehend nicht systemorientiert. Weder die Einspeisung des Stroms in das Netz noch die Speicherung für den Eigenverbrauch orientieren sich an den Preissignalen des Strommarkts, die ein Indikator für die jeweils aktuelle Knappheit beziehungsweise den Wert von Strom im Gesamtsystem sind. Auch deshalb sind die Strompreise am Großhandelsmarkt in Stunden mit hoher Solarstromproduktion in letzter Zeit deutlich gesunken und die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen hat deutlich zugenommen.Vgl. Großhandels-Strompreise und Marktwerte auf dem Open Energy Tracker (online verfügbar). Hinzu kommt, dass Aufdachanlagen bisher in der Regel nicht einmal die Möglichkeit einer geregelten Abschaltung durch den Netzbetreiber haben, wenn das Stromnetz durch zu hohe Solarstromeinspeisung kritisch belastet wird. Diese Herausforderungen sind unter der Ampel-Regierung deutlich gewachsen und wurden erst kürzlich teilweise adressiert.Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben SPD und Grüne noch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der auf die Vermeidung temporärer PV-Stromüberschüsse abzielt und letztlich auch vom Bundestag beschlossen wurde (online verfügbar).
Auch die Windkraft an Land ist unter der Ampel-Regierung gewachsen, allerdings deutlich langsamer als die Photovoltaik. Zwischen Ende 2021 und Ende 2024 stieg die installierte Leistung um rund 14 Prozent auf knapp 64 Gigawatt. Damit liegt der Ausbau deutlich unter dem EEG-Zielpfad (Abbildung 1, mittlerer Teil). Auch die ausgeschriebenen Mengen der Jahre 2022 bis 2024 wurden nicht erreicht.Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Ausschreibungen gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur (online verfügbar). Eine Visualisierung findet sich auf dem Open Energy Tracker (online verfügbar). Ein wichtiger Grund hierfür dürften die langen Planungs- und Genehmigungszeiten von Windkraftprojekten gewesen sein. Da die Vorgängerregierung deutlich weniger ambitionierte Ausbauziele für die Windkraft hatte, befanden sich entsprechend wenige konkrete Projekte in der Entwicklung.
Die Ampel-Regierung hat jedoch eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den zukünftigen Ausbau der Windkraft an Land deutlich zu beschleunigen. Dazu gehörten eine schnellere und umfangreichere Flächenausweisung sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der genehmigten Neuanlagen im Jahr 2024 einen neuen Rekordwert von 14 Gigawatt erreicht hat.Vgl. Website der Fachagentur Wind und Solar (online verfügbar). Damit sind die Weichen für ein zukünftig stark beschleunigtes Wachstum gestellt.
Die Windkraft auf See ist seit dem Beginn der Ampel um 17 Prozent auf gut neun Gigawatt gewachsen (Abbildung 1, unterer Teil). Hier sind die Vorlaufzeiten für neue Projekte noch länger als bei der Windkraft an Land, sodass die von der Ampel ergriffenen Maßnahmen bisher kaum zu einem messbaren Zubau führen konnten.
Allerdings hat die Ampel-Regierung die Rahmenbedingungen für ein zukünftig starkes Wachstum der Windkraft auf See stark verbessert. Dazu gehören deutlich erhöhte Ausschreibungsmengen. In den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt fast 17 Gigawatt Leistung erfolgreich ausgeschrieben, zum Teil sogar mit bis dato nicht vorgekommenen negativen Geboten, bei denen die Unternehmen für den Bau des Windparks zahlen, statt eine Förderung zu erhalten. Darüber hinaus haben Bund, Länder und Netzbetreiber mit der sogenannten Offshore-Realisierungsvereinbarung die Voraussetzung für den Netzanschluss von 30 GW Leistung bis zum Jahr 2030 geschaffen.Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2022): Mehr Windenergie auf See (online verfügbar).
Die Sektorenkopplung, also die Nutzung von erneuerbarem Strom in den Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie, ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Schlüsseltechnologien hierfür sind Wärmepumpen, batterieelektrische FahrzeugeIm Folgenden geht es um elektrische Pkw. Auch im Straßengüterverkehr gab es zuletzt einen Einstieg in die Elektrifizierung, vgl. Wolf-Peter Schill et al. (2024): Klimaschutz im Straßengüterverkehr: Die Zukunft ist batterieelektrisch. DIW Wochenbericht Nr. 47, 743–753 (online verfügbar). und die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom.
Der Ausbau von Wärmepumpen liegt derzeit deutlich unter dem Zielpfad (Abbildung 2). Zwar ist die Zahl der installierten Heizungswärmepumpen seit Beginn der Ampel um zwei Drittel auf zuletzt knapp zwei Millionen Geräte gestiegen.Erfasst sind Wärmepumpen für wasserbasierte Heizungssysteme. Reine Luft-Luft-Wärmepumpen sind in dieser Statistik nicht enthalten. Der Zubau im Jahr 2024 lag mit weniger als 200000 neuen Geräten jedoch gegenüber dem Vorjahr zurück, als knapp 360000 Heizungswärmepumpen neu installiert wurden.Pressemitteilung des Bundesverbands Wärmepumpe vom 21. Januar 2025 (online verfügbar). Er war auch deutlich niedriger als das Ziel von 500000 Geräten. Zudem wurden in Deutschland zuletzt immer noch deutlich mehr fossile Heizungssysteme neu installiert als Wärmepumpen, was die Wärmewende weiter verzögert und verteuert. Sowohl im Jahr 2023 als auch in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 wurden gut zweieinhalbmal so viel neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut wie neue Wärmepumpen.Pressemitteilungen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie vom 19. Februar 2024 (online verfügbar) und vom 24. Oktober 2024 (online verfügbar).
Ein wesentlicher Grund für den schleppenden Absatz von Wärmepumpen und den immer noch starken Zubau von fossilen Heizungen liegt wahrscheinlich in der überhitzten und teils unsachlichen öffentlichen Diskussion rund um die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die in Teilen der Bevölkerung offensichtlich Unsicherheit über die Kosten und den Nutzen von Wärmepumpen geschürt hat.Vgl. Folgen 7 bis 9 des Energiewende-Podcasts „fossilfrei” des DIW Berlin (online verfügbar). Spätestens, wenn ab Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 die im Gebäudeenergiegesetz enthaltene Pflicht zur weitgehenden Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizenergie in Kommunen über beziehungsweise unter 100000 Einwohner*innen greift, dürfte der Zubau deutlich anziehen.
Die Ampel hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Installation von Wärmepumpen zu beschleunigen. Insbesondere wurden begleitend zum neuen GEG umfangreiche finanzielle Förderungen beschlossen. Darüber hinaus hat sich die Regierung auf drei Wärmepumpengipfeln mit der Industrie auf eine schnellere Ausbildung von Fachkräften und den Abbau von regulatorischen Hemmnissen verständigt.Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023): Fahrplan Wärmepumpen-Hochlauf (online verfügbar). In Wärmenetzen sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme kommen. Bis zum Jahr 2040 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 (online verfügbar).
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen batterieelektrischen Pkw hat sich während der Ampel-Regierung auf rund 1,7 Millionen fast verdreifacht. Dieser Zuwachs war jedoch deutlich zu gering, um das Ziel von 15 Millionen E-Autos im Jahr 2030 zu erreichen. Dies gilt auch dann, wenn ein Wachstumspfad mit zunächst geringen, später aber sehr hohen Anteilen an den Neuzulassungen berücksichtigt wird (Abbildung 3, oberer Teil). Der Anteil rein batterieelektrischer Fahrzeuge an den Neuzulassungen schwankt von Monat zu Monat teilweise stark, lag aber im Jahresdurchschnitt 2024 mit 13,5 Prozent nicht nur unter dem Zielpfad, sondern auch unter dem Wert von 2023 (18,4 Prozent). Gründe hierfür dürften das nach wie vor begrenzte Angebot erschwinglicher elektrischer Pkw-Modelle sowie das abrupte Auslaufen der Kaufprämie Ende 2023 sein. Die Kaufprämie wurde zwar wegen ökonomischer Ineffizienz und unerwünschter Verteilungseffekte kritisiert, hat sich aber als durchaus wirksam erwiesen, um den Marktanteil von E-Autos zu erhöhen.Vgl. Peter Haan, Adrián Santonja di Fonzo und Aleksandar Zaklan (2022): Kaufprämien für Elektro-Pkw verändern Zusammensetzung des deutschen Automarkts. DIW Wochenbericht Nr. 15+16, 231–238 (online verfügbar).
In der öffentlichen Debatte wird häufig angeführt, dass auch die mangelnde Verfügbarkeit von öffentlichen Ladesäulen die Elektromobilität hemmt. Dieses Argument erscheint jedoch kaum mehr stichhaltig. Am 1. Dezember 2024 waren 154000 öffentliche Ladepunkte verfügbar, davon gut 20 Prozent Schnelllader. Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte, insbesondere der Schnelllader, ist zuletzt deutlich stärker gewachsen als der Fahrzeugbestand (Abbildung 3, unterer Teil). Rechnerisch ist die Zahl der Elektroautos, die sich einen öffentlichen Schnellladepunkt teilen, von rund 68 Ende 2022 auf zuletzt 49 gesunken.Vgl. Daten der Bundesnetzagentur (online verfügbar) sowie ergänzende Berechnungen auf dem Open Energy Tracker (online verfügbar). Zum Vergleich: In der EU kamen 2023 im Durchschnitt 29 batterieelektrische Pkw auf einen Schnelladepunkt.ACEA (2024): Charging ahead: accelerating the roll-out of EU electric vehicle charging infrastructure (online verfügbar). Die dortigen Zahlen für Deutschland weichen von den hier berechneten leicht ab. Auch die Ausschreibungen im Rahmen des sogenannten „Deutschlandnetzes“ tragen zum Ausbau der Schnellladepunkte bei.Vgl. Website der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (online verfügbar).
Für die Produktion von grünem Wasserstoff gibt es bisher nur wenige realisierte Anlagen. Von den für 2030 angestrebten zehn Gigawatt Elektrolyseleistung ist erst gut ein Prozent realisiert. Zwar gibt es eine große Zahl angekündigter Projekte, die in der Summe mehr als ausreichen würden, um das Ziel zu erreichen; allerdings befindet sich ein guter Teil dieser Projekte noch in eher vagen, konzeptionellen Planungsphasen.Vgl. Analyse von Daten der Internationalen Energieagentur auf dem Open Energy Tracker (online verfügbar).
Auch wenn es bisher nur wenige zählbare Anlagen gibt, hat die Ampel-Regierung umfangreiche Maßnahmen zur Entwicklung von Wasserstofftechnologien und -infrastruktur auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Planung und Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes,Vgl. Website der Bundesnetzagentur (online verfügbar). die Anbahnung von Wasserstoffimporten über die Stiftung H2GlobalVgl. Website von H2Global (online verfügbar). sowie die Umstellung bestimmter Prozesse in der energieintensiven Industrie auf Wasserstoff über sogenannte Klimaschutzverträge.Vgl. Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (online verfügbar).
Für alle in diesem Bericht diskutierten Schlüsseltechnologien ist der Weg zur Erreichung der 2030-Ziele noch weit (Abbildung 4). Dies gilt insbesondere für die Technologien der Sektorenkopplung. Um die Zielpfade zu erreichen, ist in allen Bereichen eine weitere Steigerung des Ausbautempos erforderlich (Abbildung 5). Selbst bei der Photovoltaik, die sich unter der Ampel-Regierung am dynamischsten entwickelt hat, muss das Ausbautempo noch um rund 15 Prozent gesteigert werden. Deutlich stärker muss das Wachstum bei der Windkraft anziehen. Bei den Elektroautos muss es sich fast verzehnfachen, zumal der Trend zuletzt sogar rückläufig war. Um das Ziel noch zu erreichen, müsste der Anteil der Elektroautos an den Neuzulassungen bald auf 100 Prozent steigen. Wichtig sind dabei vor allem die gewerblichen Neuzulassungen, da zwei von drei neuen Pkw in Deutschland von gewerblichen Haltern angemeldet werden.Eigene Berechnung mit Daten des Kraftfahrt-Bundesamts (online verfügbar).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob manche Energiewende-Ziele der Ampel künftig angepasst werden sollten. Die Ausbaupfade für die Solar- und Windenergie sind in installierter Erzeugungsleistung (Gigawatt) spezifiziert. Ihnen liegen Annahmen über die künftige Entwicklung der Stromnachfrage zugrunde. Allerdings ist der Stromverbrauch zuletzt nicht gestiegen, sondern sogar leicht gesunken. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnten die im EEG vorgesehenen Leistungen von Photovoltaik und Windkraft im Jahr 2030 zu einem Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von deutlich über 80 Prozent führen. In jüngster Zeit werden daher Forderungen laut, die EEG-Ausbaupfade zu reduzieren, um Kosten zu sparen.Vgl. McKinsey & Company (2025): Zukunftspfad Stromnachfrage (online verfügbar). Dagegen spricht, dass das 80-Prozent-Ziel im Jahr 2030 als Mindestziel formuliert ist und der Stromsektor aus Klimaschutzsicht eher schneller als langsamer dekarbonisiert werden sollte. Zudem sind langfristig verlässliche politische Ziele für die Planbarkeit von Investitionen wichtig. Der Eindruck einer „Stop-and-Go“-Politik beim Ausbau der erneuerbaren Energien sollte vermieden werden.
Bei der Elektromobilität zeichnet sich dagegen ab, dass das Flottenziel von 15 Millionen im Jahr 2030 nicht mehr erreicht werden kann. Durch die normale Erneuerung der Pkw-FlotteDas Durchschnittsalter von Pkw in Deutschland beträgt laut Kraftfahrt-Bundesamt rund zehn Jahre (online verfügbar). dürfte auch eine gewisse Zielverfehlung aber immer noch mit der Klimaneutralität im Jahr 2045 vereinbar sein. Hierfür ist es jedoch wichtig, zeitnah damit aufzuhören, zusätzliche Pkw mit Verbrennungsmotoren neu in den Verkehr zu bringen, die faktisch auf fossile Kraftstoffe angewiesen sind, und somit eine entsprechende Technologieklarheit zu schaffen. Das auf europäischer Ebene beschlossene Ende der Neuzulassung von Pkw mit Verbrennungsmotor im Jahr 2035 sollte daher nicht in Frage gestellt werden. Bei der Ladeinfrastruktur stellen Schnelllader einen viel größeren Hebel für die Elektromobilität dar als Langsamlader, da pro Ladepunkt mehr Fahrzeuge bedient werden können und die Ladevorgänge deutlich kürzer sind. Daher sollte statt eines undifferenzierten Mengenziels für öffentliche Ladepunkte zukünftig ein spezifisches Ziel für Schnelllader verfolgt werden.
Die Energiewende hat unter der Ampel-Regierung große Fortschritte gemacht. Dies gilt sowohl für die im Vergleich zur Vorgängerregierung deutlich ambitionierteren Ziele als auch für die tatsächliche Entwicklung bei vielen Schlüsseltechnologien. Hinzu kommen zahlreiche Maßnahmen, deren Effekte derzeit noch kaum quantifizierbar sind, die aber den künftigen Ausbau verschiedener Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen deutlich befördern dürften. Dazu gehören zusätzliche Flächen für die Windkraft an Land, Netzanschlüsse für Windkraft auf See oder das Wasserstoff-Kernnetz.
Die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiekrise stellte die Ampel-Regierung kurzfristig vor neue Herausforderungen – wie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und die Abfederung der teils extremen Preisanstiege (Kasten). Ob dies die Energiewende letztlich beschleunigt oder verlangsamt hat, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Insgesamt war die Energiepolitik der Ampel aber besser als ihr Ruf.
Der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 sorgte für massive Verwerfungen der europäischen Energiemärkte und einen vorher nicht erwartbaren Prioritätenwechsel in der deutschen Politik, der auch die Energiewende-Pläne der Ampel stark überlagert hat. Kurzfristig standen vor allem Notfallmaßnahmen im Fokus zur Wahrung der Versorgungssicherheit beim Erdgas und zum Abfedern der stark gestiegenen Erdgas- und Strompreise für die Verbraucher*innen.
Die Erdgasversorgung konnte unter anderem durch eine – nach Jahrzehnten der Abhängigkeit von Russland – überraschend schnelle Diversifizierung der Importe gesichert werden, unter anderem durch Flüssiggas (LNG). Hinzu kamen neue Vorgaben für den Betrieb von Gasspeichern und die Verstaatlichung von Unternehmen der Gaswirtschaft. Diese Maßnahmen haben in Verbindung mit nennenswerten EinsparungenVgl. Alexander Roth und Felix Schmidt (2023): Not only a mild winter: German consumers change their behavior to save natural gas. Joule 7, 1081–1092. von Erdgas dazu geführt, dass die Versorgungssicherheit im Gasmarkt jederzeit gewahrt blieb.Franziska Holz et al. (2023): Deutschlands Gasversorgung ein Jahr nach russischem Angriff auf Ukraine gesichert, kein weiterer Ausbau von LNG-Terminals nötig. DIW aktuell Nr. 86 (online verfügbar)
Daneben wurden kurzfristig Gas- und Strompreisbremsen entwickelt, um die Effekte der zwischenzeitlich rund verzehnfachten Großhandelspreise auf Endverbraucher*innen abzudämpfen.Vgl. Martin Kittel, Alexander Roth und Wolf-Peter Schill (2022): Strommarkt erklärt: Preisbildung, Preiskrise und die „Strompreisbremse“: Ein Beitrag zur aktuellen Debatte über Eingriffe in den Strommarkt. DIW Politikberatung kompakt Nr. 184 (online verfügbar). Diese wurden aber wegen der schnell wieder sinkenden Marktpreise nur kurzzeitig eingesetzt.
Zumindest in Teilen waren diese veränderten politischen Prioritäten nicht förderlich für die Beschleunigung der Energiewende, da beispielsweise politische, administrative und finanzielle Ressourcen für den Aufbau neuer Importstrukturen für fossiles Erdgas eingesetzt wurden. Teilweise hat die Energiewende aber auch profitiert, beispielsweise durch die vereinfachte Ausweisung von Flächen für die Windkraft und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Rahmen einer europäischen Notfallverordnung.
Die nächste Bundesregierung sollte an den Energiewende-Zielen der Ampel weitgehend festhalten, die zuletzt positive Dynamik fortsetzen und die in vielen Bereichen deutlich verbesserten Rahmenbedingungen nutzen, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Die Politik der nächsten Bundesregierung wird maßgeblich über die Erreichung der Ziele für das Jahr 2030 entschieden. Sie sollte daher auch eine Reihe von Baustellen angehen, die die Ampel zum Teil vernachlässigt hat und die immer drängender werden.Vgl. hierzu auch Wolf-Peter Schill et al. (2025): An Ampel-Fortschritte anknüpfen: Künftige Regierung muss Energiewende konsequent weiterverfolgen. DIW aktuell Nr. 102 (online verfügbar). Dazu gehört insbesondere die bessere Systemintegration von Eigenverbrauchs-Photovoltaikanlagen und die Förderung eines zeitlich flexiblen Stromverbrauchs im Rahmen der Sektorenkopplung, etwa durch den beschleunigten Einsatz von intelligenten Zählern und dynamischen Stromtarifen. Außerdem muss die Versorgungssicherheit im Strommarkt gewährleistet bleiben. Drängend erscheint hier insbesondere die Frage nach der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus, der flexible Nachfrager und verschiedene Typen von Energiespeichern nicht diskriminiert.Vgl. Karsten Neuhoff et al. (2024): Versorgungssicherheitsreserve kann Strommarkt absichern und Flexibilität erschließen. DIW Wochenbericht Nr. 49, 781–789 (online verfügbar). Die kommende Bundesregierung sollte sich auch verstärkt um den Markthochlauf verschiedener Arten von Energiespeichern kümmern, insbesondere um den Aufbau einer Infrastruktur für die Langzeitspeicherung von Strom, da diese mit steigenden Anteilen von Wind- und Solarenergie immer wichtiger wird.Vgl. hierzu eine aktuelle Modellanalyse aus dem DIW Berlin: Martin Kittel, Alexander Roth und Wolf-Peter Schill (2024): Coping with the Dunkelflaute: Power system implications of variable renewable energy droughts in Europe. arXiv:2411.17683 (online verfügbar). Daneben bleibt der effiziente Ausbau der Stromübertragungs- und verteilnetze eine Daueraufgabe. Auch für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in der Fernwärme oder den Ausbau des elektrifizierten öffentlichen Nahverkehrs braucht es konkrete Ziele und Maßnahmen. Viel zu tun bleibt auch bei der sozialverträglichen Ausgestaltung der CO2-BepreisungVgl. Sandra Bohmann et al. (2025): Mehr Klarheit schaffen: Klimageld als sozialer Ausgleich bei höheren CO2-Preisen. DIW Wochenbericht Nr. 6, 75–82 (online verfügbar). sowie bei der Steigerung der Energieeffizienz in verschiedenen Nutzungsbereichen.
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende werden sich vor dem Hintergrund von Haushaltsrestriktionen und der eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Lage künftig wohl nicht bessern – hinzu kommt die energiepolitische Kehrtwende in den USA.Vgl. Franziska Holz et al. (2025): Neuer Dämpfer für US-Energie- und Klimapolitik unter Trump: EU muss mit ambitionierten Schritten vorangehen. DIW Wochenbericht Nr. 4, 47–54 (online verfügbar). Vgl auch The White House (2025): Unleashing American Energy. Executive Order. 20. Januar 2025 (online verfügbar). Umso wichtiger ist es, die von der Ampel in vielen Bereichen gelegten Grundlagen nicht wieder in Frage zu stellen. Zudem sollte die Politik die vielfältigen Chancen einer erfolgreichen Energiewende für den Standort Deutschland stärker kommunizieren.
Die weitere Entwicklung der Energiewende wird am DIW Berlin auch zukünftig mithilfe des Open Energy TrackersOpen Energy Tracker (online verfügbar). als offene Daten- und Visualisierungsplattform beobachtet und analysiert.
Themen: Energiewirtschaft
JEL-Classification: Q41;Q42;Q48
Keywords: energy transition, government targets, renewable energy, sector coupling, Germany
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2025-7-1