Direkt zum Inhalt

Kriminalität: Aufklärung und Verurteilung schrecken ab... aber harte Strafen bringen nichts – DIW Berlin legt umfassende Analyse zu 40 Jahren Strafrechtsreform vor

Pressemitteilung vom 12. März 2009

Hohe Aufklärungs- und Verurteilungsraten wirken abschreckend. Die Art der Strafe und die Härte des Urteils beeinflussen die Kriminalitätsentwicklung hingegen kaum. Entsprechend führt die zunehmende Zahl von Verfahrenseinstellungen tendenziell zu einem Anstieg der Kriminalität. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer heute vom DIW Berlin vorgestellten Studie. „Strafverfolgung wirkt – und zwar dann, wenn auf die Straftat eine Verurteilung folgt“, sagte Professor Hannes Spengler (Fachhochschule Mainz) - gemeinsamer Autor der DIW-Studie mit Professor Horst Entorf (Goethe-Universität Frankfurt). „Unsere Analyse liefert jedoch keine Begründung für härtere Strafgesetze oder mehr und längere Haftstrafen." Die vom DIW Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt erarbeitete Studie ist die bisher umfassendste Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Kriminalität in Deutschland. Sie räumt mit mehreren gängigen Vorurteilen auf: So kann die Hypothese, dass die Abschreckungswirkung von Strafe und Strafverfolgung eher gering ist, ebenso wenig aufrechterhalten werden wie die Annahme, besonders harte Strafen wirkten besonders abschreckend.
Die Studie ist so etwas wie eine Wirkungsbilanz der vor genau 40 Jahren beschlossenen Großen Strafrechtsreform von 1969. Tatsächlich hat die Reform zu einem tiefgreifenden Wandel in der deutschen Strafverfolgung geführt. Haftstrafen werden seitdem nur noch als letztes Mittel der Strafrechtspolitik gesehen. Parallel stieg der Anteil der Geldstrafen sowie der zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen. Als Folge dieser Politik sank der Anteil der zu Haftstrafen ohne Bewährung Verurteilten an allen Verurteilten von 39 Prozent 1950 auf 8,3 Prozent 2006. „Die Verurteilung ist der entscheidende Schlüssel“ Diese Entwicklung weg von Haftstrafen und hin zu Geld- und Bewährungsstrafen hat nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt, so die DIW-Studie. „Es kommt also weniger darauf an, wie bestraft wird, sondern dass überhaupt eine Verurteilung der Straftäter erfolgt,“ so Hannes Spengler. „Dieser Trend erspart uns zugleich die hohen sozialen Kosten, die mit Haftstrafen verbunden sind – denn Haftstrafen führen zu sozialer Ausgrenzung und einem Anwachsen des „kriminellen Kapitals“ in den Haftanstalten.“ Diversion gehört auf den Prüfstand Gleichzeitig wurde mit der Strafrechtsreform der Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden erweitert – im Rahmen der so genannten Diversion werden bei leichten und mittleren Delikten immer mehr Verfahren eingestellt, bevor es zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt. Der Anteil der durch ein formelles Urteil sanktionierten Tatverdächtigen an allen Sanktionierten (formell und informell) ging von 64 Prozent 1981 auf 43 Prozent 2006 zurück. Für den größten Teil der Verfahrenseinstellungen ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Sie gibt den Impuls, welche Verfahren eingestellt oder außergerichtlich geregelt werden. Die entscheidende Rolle der Staatsanwaltschaft zeigt sich exemplarisch beim Vergleich zwischen Schleswig-Holstein und Bayern: Während die Wahrscheinlichkeit, wegen Diebstahls oder Körperverletzung bestraft zu werden, in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten kontinuierlich zurückgeht, ist sie in Bayern weitgehend stabil. Der offenbar direkte Zusammenhang zwischen der Intensität der Strafverfolgung und der Zahl der verübten Straftaten stellt den Sinn der Diversion in Frage, sagte DIW-Experte Hannes Spengler. „Die Politik einer immer größeren Zahl von Verfahrenseinstellungen gehört dringend auf den Prüfstand“, so Spengler. „Wir erreichen damit offenbar das Gegenteil dessen, was ursprünglich beabsichtigt war – nämlich mehr und nicht weniger Straftaten. Inwieweit die eingesparten Justizkosten die Diversion rechtfertigen können, muss weiter untersucht werden. Denn den geringeren Justizkosten müssen die höheren Opferkosten durch höhere Kriminalität gegenübergestellt werden“, so Spengler weiter. US-Modell für Deutschland unbrauchbar Die Ergebnisse der vom DIW Berlin veröffentlichten Studie sind auch vor dem Hintergrund völlig unterschiedlicher Wege in der Kriminalpolitik in Europa und den USA relevant. So begegneten die USA einer steigenden Kriminalitätsrate seit den 70er Jahren durch härtere Strafen und höhere Inhaftierungsquoten. Gerade Rückfalltäter werden in manchen Bundesstaaten drakonisch bestraft und verschwinden zum Teil auch für kleinere Delikte wie Diebstahl lebenslänglich hinter Gittern („three strikes and you’re out“). Die Folge war ein Anstieg der US-Haftquote um über 220 Prozent in den Jahren 1980 bis 2000. Im Jahr 2006 waren 738 von 100.000 US-Bürgern in Haft – so viel wie in keinem anderen Land der Welt. In Deutschland waren es nur 95. Ganz unabhängig von ethischen und sozialpolitischen Fragen belegt die DIW-Studie jetzt: "Das US-Modell langer und harter Haftstrafen wäre für Deutschland allein deshalb nicht geeignet, weil es nicht wirkt. Das Ergebnis wären überfüllte Gefängnisse, höhere Kosten, aber kein signifikanter Rückgang der Kriminalität", sagte Spengler. Methodik: Umfassendste Studie zu 40 Jahren Strafrechtsreform Die vom DIW Berlin veröffentlichte Studie untersucht erstmals umfassend für Deutschland den Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Kriminalitätsentwicklung für einen langen Zeitraum seit Inkrafttreten der großen Strafrechtsreform von 1969. Dafür wurden sämtliche zwischen 1977 und 2001 erfassten Delikte in den wichtigsten Straftatbeständen (Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Mord und Totschlag) analysiert und zunächst untersucht, ob die Straftaten aufgeklärt wurden. Anschließend wurde betrachtet, wie die aufgeklärten Fälle verfolgt wurden und ob und wie die Täter bestraft wurden. Das so gewonnene System von Strafverfolgungsindikatoren wurde dann mittels moderner statistischer Methoden zum Kriminalitätsaufkommen in Beziehung gesetzt. Die Analyse stützt sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Strafverfolgungsstatistik. Die Ergebnisse gelten übergreifend für Eigentums- und Gewaltdelikte und den Bereich des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts. Is being 'Soft on Crime' the Solution to Rising Crime Rates? Evidence from Germany. Horst Entorf; Hannes Spengler. DIW Berlin Discussion Papers No. 837. Berlin, November 2008 Hintergrundinformationen: Wie hat sich die Kriminalitätsrate in Deutschland entwickelt? Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit Eigentums- und Gewaltdelikten und vergleicht die Entwicklung bei Diebstahl (getrennt nach einfachem und schwerem Diebstahl) und verschiedenen besonders bedeutsamen Gewaltdelikten (Raub, einfache und schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag). Betrugsdelikte oder Wirtschaftskriminalität wurden nicht untersucht. Bei Diebstahl stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 1638 Fällen pro 100.000 Einwohnern 1963 auf 4860 Fälle 1992 und ging bis zum Jahr 2007 auf 3107 Fälle pro 100.000 Einwohner zurück (alte Bundesländer zuzüglich Gesamt-Berlin). Die Zahlen für Ostdeutschland haben sich von einem Spitzenwert von 6591 im Jahr 1993 inzwischen dem westdeutschen Niveau angenähert. Bei den untersuchten Gewaltdelikten hat es seit den 60er Jahren einen nahezu stetigen Anstieg der registrierten Straftaten gegeben – von einer Phase der Stagnation in den 80er Jahren abgesehen. Der starke Anstieg von rund 80 Straftaten pro 100.000 Einwohner 1963 auf 272 Fälle 2007 (alte Bundesländer zuzüglich Gesamt-Berlin) ist vor allem auf einen starken Anstieg der Fallzahlen bei Raub und Körperverletzung zurückzuführen. Die Fallzahlen bei Mord und Totschlag blieben hingegen weitgehend konstant. Warum beschäftigen sich ausgerechnet Ökonomen mit dem Thema Kriminalität? Kriminalität verursacht einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Und wenn es um volkswirtschaftliche Schäden, deren Entstehung und Analyse zum Beispiel in Form von Kosten-Nutzen-Analysen geht, sind (auch und insbesondere) Volkswirte gefragt. Außerdem bestehen erhebliche Wechselwirkungen zwischen ökonomischen Größen und Kriminalität: So können Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Wohlstand oder Einkommensverteilung einen erheblichen Einfluss auf Ausmaß und Intensität von Kriminalität haben. Diese Fragen werden in der heute veröffentlichten DIW-Analyse, die den Fokus auf die Strafverfolgung richtet, zwar nur am Rande behandelt. In anderen Arbeiten setzt sich DIW-Experte Hannes Spengler jedoch sehr intensiv mit diesen Einflussfaktoren auseinander. In einer weiteren Untersuchung analysierte er den Einfluss von Kriminalität auf Wirtschaftswachstum und stellte negative Effekte fest: - Lokale Determinanten der Kriminalität und Tätermobilität. Eine empirische Studie mit Gemeindedaten, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 85 (2002) S. 1-19 (mit T. Büttner) - Crime in Europe: Causes and Consequences, Springer-Verlag (2002) (mit H. Entorf). Und noch einen Grund gibt es, weshalb sich Ökonomen mit Kriminalität befassen: So eignen sich die Denkweise und das methodische Instrumentarium von Volkswirten besonders gut zur Modellierung und Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Kriminalität, Abschreckung und Ökonomie. Hier sind insbesondere Rational Choice-Ansätze, die neueren Ansätze der Neuroeconomics und in empirischer Hinsicht die multivariaten Analysemethoden - insbesondere die Regressionsanalyse - zu erwähnen. Warum ist das deutsche Strafrecht als Studienobjekt besonders gut geeignet? Zum einen ist das Strafrecht im beobachteten Zeitraum zum Teil erheblich verändert worden. Zum anderen sind Polizei und Justiz in Deutschlands weitgehend Ländersache. Trotz einheitlichem Strafgesetz gibt es aufgrund kultureller und politischer Unterschiede große Schwankungen in der Strafverfolgungsintensität zwischen den Ländern. So tendieren die nördlichen Bundesländer wie Niedersachsen, Bremen oder Schleswig-Holstein eher zu einer milden Strafverfolgungspolitik, während Bayern und Baden-Württemberg sich gegen die Liberalisierung des Strafrechts sträubten und eine härtere Politik beibehielten. Die deutsche Strafverfolgung mit ihrer zum Teil recht unterschiedlichen Praxis in den einzelnen Ländern stellt deshalb gleichsam ein "natürliches Experiment" dar - wie Kriminalpolitik „wirkt“ lässt sich unter ähnlichen Rahmenbedingungen nämlich besonders gut von Land zu Land (bzw. Bundesland zu Bundesland) vergleichen. Was ist Diversion? Diversion bedeutet wörtlich Ablenkung oder Umleitung. Damit ist der Verzicht auf ein förmliches gerichtliches Strafverfahren gemeint. Das Strafverfahren wird stattdessen aus Opportunitätsgründen eingestellt - bei Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und hinreichendem Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht. An seine Stelle tritt die außergerichtliche Beilegung häufig unter Auflagen. Das Konzept der Diversion sollte das Problem steigender Kriminalitätsraten und zunehmender Kosten der Justiz in den 70er Jahren lösen. Diversion wird international überwiegend zur Bekämpfung der Bagatell- und Jugendkriminalität angewendet. Dem Konzept liegt der Gedanke zugrunde, dass insbesondere bei jugendlichen Straftätern die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens mehr Schaden als Nutzen bewirken kann. Worin unterscheiden sich deutsches und US-Strafrecht? In Deutschland besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht steht der Aspekt der Erziehung im Vordergrund. Junge Erwachsene von 18 bis unter 21 Jahren können entweder nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Dies liegt im Ermessen des Richters und wird je nach Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Frage, welcher Strafcode bessere Ergebnisse bei jungen Tätern erzielt, wird auch unter Experten kontrovers diskutiert. In den USA werden Personen ab 18 Jahren ausschließlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt. Regelungen wie „three strikes and you are out“ – auch wenn sie in den USA nur in Ausnahmefällen tatsächlich greifen – existieren in Deutschland nicht. In Bezug auf Tötungsdelikte besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass in den USA immer noch die hierzulande längst abgeschaffte Todesstrafe angewendet wird.

Links

keyboard_arrow_up