Noch doktert die Bundesregierung bei der Bürokratieentlastung an Symptomen herum: Kommentar

DIW Wochenbericht 47 / 2025, S. 764

Alexander S. Kritikos

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Das Ziel der Bundesregierung, die Bürokratiekosten um 25 Prozent bis 2029 zu senken, ist zu begrüßen. Die Tagung des ersten „Entlastungskabinetts“ war dabei ein wichtiges Signal, dass sich diese Bundesregierung des Themas ernsthaft annehmen will. Doch die Ergebnisse überzeugen bislang kaum. Bürokratie ist zum Mühlstein im unternehmerischen Alltag geworden und ein wesentlicher Grund, dass der Standort Deutschland kränkelt. Und das, obwohl verschiedene Bundesregierungen schon versucht haben, mit vier Bürokratieentlastungsgesetzen den Standort attraktiver zu machen. Vergeblich: Denn gleichzeitig wurden viel mehr neue Gesetze auf den Weg gebracht, zuletzt allein 14000 aus der EU, deren zusätzliche Belastungen die Entlastungen aus diesen Gesetzen bei weitem übersteigen.

Das Entlastungskabinett hat vergangene Woche acht Gesetzesentwürfe beschlossen, um Unternehmen und auch Bürger*innen von Bürokratie zu entlasten, unter anderem die Vereinfachung der Gewerbeordnung, die Aufhebung einzelner Berichtspflichten und die Digitalisierung von Grundstückskaufverträgen. Die Entwürfe sind erneut nichts anderes als ein Herumdoktern an Symptomen. Denn auch diese Bundesregierung konzentriert sich in der Herangehensweise wieder auf Einzelmaßnahmen.

Damit einher gehen zwei Probleme: Zum einen mag die Regulierungsdichte mit den geplanten Schritten auf der einen Seite reduziert werden. Die Erfahrung zeigt, dass an anderer Stelle neue Verwaltungsvorschriften wieder hinzugefügt werden. Die resultierenden Nettoeffekte werden viel kleiner sein als gedacht. Diese geringeren Nettoeffekte müssen aber bei einer solchen Herangehensweise berücksichtigt und der Abbau von Regulierung viel intensiver betrieben werden, um Bürokratie netto unter Berücksichtigung aller gleichzeitig neu verabschiedeten Vorschriften um 25 Prozent abzubauen.

Das zweite Problem ist das Fehlen einer Gesamtstrategie. Denn die Wahrnehmung von Regulierung in den Unternehmen und bei den Bürger*innen hängt nicht nur von der Zahl der Vorschriften per se ab, sondern auch von der Qualität der Verwaltung, die Vorschriften ausgestaltet und umsetzt. Daher darf nicht nur die Zahl der Regulierungsvorschriften in den Blick genommen werden. Viel wichtiger ist, dass die Verwaltungsqualität bei der Umsetzung systematisch verbessert wird.

Die Qualität der öffentlichen Verwaltung wird so zu einem zentralen Element aktiver Wirtschaftspolitik. Eine qualitativ hochwertige Verwaltung zeichnet sich durch schlanke Verfahren, verständliche Vorschriften und zumutbare Berichtspflichten aus. Bei hoher Verwaltungsqualität werden Entscheidungen zu Genehmigungsverfahren innerhalb von Wochen – nicht erst nach Jahren – effizient und transparent getroffen. Denn die Dauer von Genehmigungsverfahren macht für Investoren häufig den entscheidenden Unterschied aus. Wesentlich ist dabei, ob die Verwaltung als Partner agiert, der Genehmigungsverfahren unterstützt und bei der Umsetzung von Vorschriften Unternehmen aktiv entlastet. Bei guter Verwaltungsqualität bietet die öffentliche Verwaltung schließlich den wichtigsten Vorteil von Regulierung: Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Auf dieses zentrale Element zum Bürokratieabbau geht auch die jetzige Bundesregierung nicht systematisch ein. Entsprechend lässt sich prognostizieren, dass auch unter dieser Bundesregierung kein wirkungsvoller Bürokratieabbau zustande kommen wird, solange sie wie im Hamsterrad versucht, Vorschriften an einzelnen Stellen abzubauen. Vielmehr sollte der Abbau von Vorschriften mit einer besseren Verwaltungsqualität kombiniert werden. Dazu gehören auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Umsetzung von Verfahren.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich vorgenommen, „den Menschen und Unternehmen als Partner und Ermöglicher begegnen zu wollen. Dazu braucht es“, heißt es treffend, „einen Mentalitätswechsel“. Mit einer solchen Strategie ließe sich dieser Mentalitätswechsel realisieren und die Bürokratiebelastung auch um mehr als 25 Prozent reduzieren.

Dieser Beitrag ist am 18. November 2025 in der Frankfurter Rundschau erschienen.

Alexander S. Kritikos

Forschungsgruppenleiter in der Forschungsgruppe Entrepreneurship

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