DIW Wochenbericht 1/2 / 2026, S. 12
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Es gehört zum festen Ritual der politischen Sonntagsrhetorik, den unternehmerischen Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu bezeichnen. Pünktlich zum Montagmorgen orientiert sich die Politik jedoch wieder an Großunternehmen. Der Mittelstand wird bei Politikmaßnahmen eher zufällig berücksichtigt – so auch im sogenannten Reformherbst.
Dabei befindet sich der Mittelstand in Deutschland derzeit im Sinkflug. Produktion in Deutschland lohnt immer weniger. Und so steigt seit Monaten die Zahl der Unternehmensschließungen und Insolvenzen. Andere Betriebe verlagern ihren Standort und tätigen Neuinvestitionen angesichts der Standortbedingungen nicht mehr in Deutschland, sondern anderswo.
Um die Attraktivität des Standorts Deutschland zu erhöhen, hat die Bundesregierung ein Potpourri an Maßnahmen angestoßen. Aber was ist tatsächlich für die mittelständischen Unternehmen drin? Vier Maßnahmenpakete sollen hier unter die Lupe genommen werden. Erstens der Industriestrompreis, der zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Diese Maßnahme bevorzugt große energieintensive Konzerne, der Mittelstand profitiert davon aber kaum. Im Gegenteil: Nicht begünstigte Betriebe, die unter der Subventionsschwelle liegen, bleiben auf den hohen Energiekosten sitzen und verlieren gegenüber den subventionierten Konzernen an Wettbewerbsfähigkeit. Die Subventionierung setzt zudem falsche Anreize: Investitionen in potenzielle Innovationen werden nicht angestoßen.
Zweitens, die Körperschaftsteuer: Der im Vergleich zu anderen Ländern hohe Steuersatz soll ab dem Jahr 2028 in fünf jährlichen Schritten gesenkt werden. Leider kommt dieser Schritt sehr spät, eine sofortige Senkung wäre angezeigt. Völlig offen ist auch, ob die aktuelle Koalition im Jahr 2028 noch in der Lage sein wird, diese Steuerreform zu verabschieden. Vereinzelte Rufe aus der Bundesregierung, sie vorzuziehen, sind zu begrüßen.
Etwas positiver sind die neuen Abschreibungsregeln als drittes Maßnahmenpaket zu bewerten: Im Juli 2025 wurde für Ausrüstungsinvestitionen eine degressive Abschreibung eingeführt, die bis zum Ende 2027 gelten soll. Es gibt Hinweise darauf, dass in kapitalintensiven Branchen, etwa Start-ups im Deep-Tech-Bereich, Investitionsentscheidungen vorgezogen werden. Solche Maßnahmen führen jedoch in der Regel selten zu einer Steigerung der Investitionen, sondern nur zu einer Verschiebung. Ob am Ende mehr Investitionen angestoßen werden, hängt von den weiteren Reformen ab.
Hier kommt der vierte Punkt ins Spiel: Bürokratieerleichterungen. Das Entlastungskabinett hat kürzlich mehrere Gesetzesentwürfe beschlossen, um Unternehmen von Bürokratielasten zu befreien. Dazu zählen Vereinfachungen der Gewerbeordnung, die Aufhebung vereinzelter Berichtspflichten, eine digitale Fachkräfteeinwanderungsagentur sowie das digitale Kfz-Portal. Sollte das alles so kommen, wäre es ein begrüßenswerter Fortschritt. Vor allem die digitale Agentur könnte dazu beitragen, die komplexen Prozesse bei der Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschleunigen und damit die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern.
Aber es wird nicht klar, warum die Bundesregierung nur einzelne Prozesse digitalisiert und andere nicht. Es mangelt an einer Gesamtstrategie für den Bürokratieabbau. Die Wahrnehmung von Regulierung in den Unternehmen hängt nicht nur von der Anzahl der Vorschriften per se ab, sondern auch von der Qualität der Verwaltungen, die die Vorschriften gestalten und umsetzen. Auf dieses zentrale Element zum Bürokratieabbau geht auch die jetzige Bundesregierung nicht systematisch ein.
Insgesamt hat damit die Bundesregierung einzelne Schritte in die richtige Richtung unternommen. Es fehlt aber der große Wurf einer echten Reformagenda, die sich stärker an den Bedürfnissen des unentbehrlichen Mittelstands orientiert und die Attraktivität Deutschlands als Standort auch für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert.
Themen: Unternehmen, Steuern
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-1-3
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