Der Umbau hin zu einem aktivierenden Sozialstaat kann beginnen: Kommentar

DIW Wochenbericht 6 / 2026, S. 88

Marcel Fratzscher

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Die Ergebnisse der Sozialstaatskommission sind weder revolutionär noch radikal. Aber sie zeigen auf, wie der Sozialstaat gerechter, wirksamer und zukunftsfähiger gestaltet werden kann – ohne die sozialen Sicherungssysteme infrage zu stellen. Wer die Vorschläge als bloße technokratische Detailarbeit abtut, verkennt ihre gesellschaftspolitische Bedeutung.

Das wohl wichtigste Ergebnis ist die Verbesserung der Erwerbsanreize. Heute erleben viele Menschen mit geringem Arbeitseinkommen eine paradoxe Realität: Jeder zusätzliche Euro, den sie durch Arbeit verdienen, wird ihnen zu einem großen Teil durch den Wegfall sozialer Leistungen wieder entzogen. Mehrarbeit lohnt sich häufig kaum. Künftig sollen diese sogenannten Transferentzugsraten mit steigendem eigenem Einkommen sinken. Dass die Kommission hierzu konkrete Vorschläge vorlegt, ist ein großer Fortschritt.

Darüber hinaus weisen die Empfehlungen in die Zukunft: weg von einem überwiegend passiven System, hin zu einem aktivierenden Sozialstaat. Dieser Perspektivwechsel ist überfällig. Zu lange war der deutsche Sozialstaat darauf ausgerichtet, Leistungen zu verwalten, statt Menschen aktiv zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Potenziale zu entfalten. Vereinfachung, digitale Zugänge und eine stärkere Bringschuld staatlicher Institutionen sollen dafür sorgen, dass Leistungen tatsächlich bei den Menschen ankommen.

Gleichzeitig sollten wir keine überzogenen Erwartungen haben. Die Umsetzung wird Jahre dauern. Kurzfristig werden die Reformen dem Staat außerdem kaum Einsparungen bringen. Im Gegenteil: Digitalisierung und Systemumbau erfordern erhebliche Investitionen, während Effizienzgewinne erst langfristig realistisch sind.

Zudem gibt es kritische Stimmen von Sozialverbänden wie der Caritas: Sie warnen etwa davor, die Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an nahezu vollzeitige Erwerbsarbeit zu koppeln. Und in Bereichen wie Eingliederungshilfe, Jugendhilfe oder Pflege seien kaum Einsparungen zu erwarten, da demografische Entwicklungen und steigende Lohnkosten die Ausgaben eher erhöhen. Gerade deshalb darf die Reformagenda nicht zu eng werden. Viele Leistungsbeziehende haben neben Einkommensproblemen auch gesundheitliche Einschränkungen, Qualifikationsdefizite und strukturelle Barrieren. Es braucht zusätzliche Mittel für Weiterbildung und Qualifizierung.

Wichtig ist auch, Errungenschaften des Bürgergelds zu bewahren: Der Vorrang von Qualifikation vor einer schnellen, oft prekären Arbeitsaufnahme ist gut. Kurzfristige Vermittlung in prekäre Jobs mag statistisch Erfolge bringen, führt aber langfristig oft zu instabilen Erwerbsbiografien und erneuter Abhängigkeit von sozialen Leistungen. Der Bericht der Sozialstaatskommission entlarvt zudem die populistische Erzählung, viele Menschen seien arbeitsunwillig. Die Realität ist komplexer. Viele Menschen – insbesondere Frauen – arbeiten weniger, als sie gerne würden, weil Kinderbetreuung, Ganztagsangebote in Schulen und flexible Arbeitszeiten fehlen. Der Sozialstaat kompensiert hier oft strukturelle Defizite, die politisch verursacht sind. Ein aktivierender Sozialstaat heißt deshalb auch: Investitionen in Betreuung, Bildung und Gesundheit. Der Umbau des Sozialstaats kann nur gelingen, wenn Reformen in anderen Bereichen folgen. Dazu gehören bessere Bildungschancen, eine stärkere Prävention im Gesundheitswesen, flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine Reform des Steuersystems, die Menschen mit niedrigen Einkommen entlastet.

Die Empfehlungen der Sozialstaatskommission sind ein guter Beginn – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Bundesregierung sollte sie ernst nehmen und zügig umsetzen. Ein aktivierender Sozialstaat kostet Geld – aber ein Sozialstaat, der Menschen zurücklässt, kostet die Gesellschaft am Ende weit mehr.

Dieser Kommentar ist am 30. Januar 2026 zuerst im Rahmen von „Fratzschers Verteilungsfragen“ online bei der ZEIT erschienen.


DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-6-3


Die Publikation ist gemäß der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-4.0 nachnutzbar: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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