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Kommende Neuregelung der Erbschaftsteuer: Starke Vorzieheffekte bei Unternehmensübertragungen im Jahr 2014

Pressemitteilung vom 9. Oktober 2015

DIW-Steuerexperte Stefan Bach aktualisiert Berechnungen zur Erbschaftsteuer auf Basis neuer Zahlen des Statistischen Bundesamtes – Höhe der steuerfreien Übertragungen ist im Jahr 2014 massiv gestiegen – Fiskus entgehen Einnahmen in Milliardenhöhe

Dem deutschen Fiskus sind infolge der Erbschaftsteuervergünstigungen für übertragene Unternehmensvermögen in den Jahren 2009 bis 2014 insgesamt rund 45 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgangen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Steuerexperte Stefan Bach eine Studie aus dem Frühjahr um aktuelle Zahlen aus der Erbschaftsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes ergänzt hat. Demzufolge wurden zwischen 2009 und 2014 Unternehmensvermögen in Höhe von 171 Milliarden Euro steuerfrei übertragen, der Großteil davon in Form von Schenkungen (149 Milliarden Euro). Vor allem im vergangenen Jahr ist das Volumen der steuerbegünstigten Übertragungen von Unternehmensvermögen in die Höhe geschnellt, auf gut 66 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor waren es noch rund 34 Milliarden Euro. „Offenbar haben viele Unternehmerfamilien die Diskussion vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass genommen, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln, um die weitgehenden Steuervergünstigungen noch voll zu nutzen“, so Bach. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Erbschaftsteuergesetz aufgrund zu weitreichender Vergünstigungen für Unternehmensvermögen im Dezember des vergangenen Jahres teilweise für verfassungswidrig erklärt. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren für eine neue Regelung.

Bisher sind vor allem hohe Vermögensübertragungen bessergestellt: Sie blieben in den Jahren 2012 bis 2014 – sofern sie einen Wert von jeweils 2,5 Millionen Euro überstiegen – zu mehr als der Hälfte steuerfrei. Dieser Anteil steigt bei höheren Werten immer weiter, da die ganz hohen Übertragungen vor allem aus den bisher besonders bevorteilten Unternehmensvermögen bestehen. So waren Erwerbe ab 20 Millionen Euro zu 95 Prozent steuerbefreit. Die Steuerbelastung sinkt daher bei den sehr hohen Erbschaften fast auf null. Die Übertragungen der „normalen“ Wohlhabenden werden dagegen spürbar mit der Erbschaftsteuer belastet, sofern sie die persönlichen Freibeträge übersteigen. „Die hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland wird durch die Erbschaftsteuer nicht reduziert, sondern eher verstärkt“, so Bach. Zudem sei das Erbschaftsteueraufkommen mit bisher jährlich fünf Milliarden Euro sehr moderat.

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