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Anreizregulierung für Beschäftigung und Netzinvestitionen

Abgeschlossenes Projekt

Projektleitung

Jochen Diekmann

Auftraggeber*innen

Hans-Böckler-Stiftung

Kooperationspartner*innen

Prof. Dr. Uwe Leprich, Saarbrücken
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 ist in Deutschland eine Regulierung der Strom- und Gasnetze durch die Bundesnetzagentur eingeführt worden, die zunächst insbesondere eine kostenorientierte Entgeltbindung unter Anwendung von Vergleichsverfahren umfasst. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer künftigen Anreizregulierung vorgesehen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise bis Mitte 2006 einen Bericht zu erstellen, der ein umsetzbares Konzept enthält. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob und ab welchem Zeitpunkt in Deutschland eine Anreizregulierung eingeführt wird. Zu dieser Diskussion soll das Projekt unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen beitragen und dabei Spielräume für beschäftigungssichernde Aktivitäten der Netzbetreiber aufzeigen.
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