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Arbeitslosengeld II: Deutlich mehr Verlierer als Gewinner

Pressemitteilung vom 12. Dezember 2007

DIW Berlin zieht erste Bilanz für alle Betroffenen

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II bedeutet für mehr als die Hälfte der Betroffenen Einkommenseinbußen. Etwa ein Drittel wurde durch die Reform finanziell besser gestellt. Verlierer beim Einkommen sind vor allem Haushalte ohne minderjährige Kinder. Alleinerziehende schneiden dagegen vergleichsweise gut ab. Dieses Fazit zieht das DIW Berlin in einer heute vorgestellten Studie. Grundlage sind die Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die eine erste Analyse der Auswirkungen der Reform auf das Einkommen aller betroffenen Gruppen ermöglichen. "Insgesamt fielen die Verluste höher aus als die Gewinne", sagte DIW-Forscher Jan Göbel. Die Armutsquote der Leistungsempfänger – vor der Reform gut die Hälfte - erhöhte sich auf zwei Drittel.
Die deutlichsten Veränderungen bewirkte die sogenannte Hartz-IV-Reform bei den ehemaligen Empfängern von Arbeitslosenhilfe. Einkommensverluste erlitten vor allem ALG-II-Haushalte in Ostdeutschland: Im Durchschnitt standen dort einer Person nur noch 8 840 Euro zur Verfügung gegenüber 10 390 Euro im Jahr 2004. Dementsprechend hat sich die Armutsquote unter den ALG-II-Haushalten stark erhöht und betrug im Jahr 2005 66 Prozent. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Entwicklung in Ostdeutschland zurückzuführen. Die Armutsquote ist der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Etwa ein Drittel der Leistungsbezieher wurde durch die Reform besser gestellt. Bei den Alleinerziehenden halten sich Gewinner und Verlierer fast die Waage. Ostdeutsche Haushalte zählen häufiger als westdeutsche zu den Verlierern der Reform, da aufgrund der dort höheren Frauenerwerbstätigkeit öfter das Einkommen des Partners angerechnet werden konnte. Westdeutsche Haushalte mussten aber im Schnitt höhere Einkommenseinbußen hinnehmen. Absolut gesehen sind die Einkommensverluste merklich größer als die Zuwächse. Die Struktur des Leistungsbezugs hat sich durch die Reform nicht wesentlich geändert. Lediglich bei der Gruppe der Alleinerziehenden gab es starke Verschiebungen von der Sozialhilfe zu ALG-II.

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