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Aufkommen und wirtschaftliche Wirkungen einer Vermögensbesteuerung: Analyse des DIW Berlin für Bündnis 90/Die Grünen

Pressemitteilung vom 7. September 2004

Das DIW Berlin hat für Bündnis 90/Die Grünen verschiedene Möglichkeiten einer Neukonzeption der Vermögensbesteuerung analysiert. Das Gutachten wird in der Reihe „DIW Berlin: Politikberatung kompakt“ veröffentlicht. Die Vermögensteuer sollte auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbar sein und damit als Mindestbesteuerung wirken.
Eine Simulation der Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Vermögensteuer natürlicher Personen ergibt je nach Anrechnungsverfahren Mehreinnahmen zwischen 3,7 Mrd. und 7,3 Mrd. Euro. Dabei entstehen teilweise unerwünschte Verteilungswirkungen sowie erhebliche Vollzugskosten, da die regelmäßige Bewertung von (Sach-)Vermögenswerten das Besteuerungsverfahren aufwendig macht. Bindet man die Vermögensbesteuerung als „Sollertragsteuer“ in die Einkommensteuer ein, sind die Aufkommenswirkungen etwas höher. Wenn ertragsteuerliche Regelungen faktisch begünstigend wirken (z.B. durch überhöhte Abschreibungen oder Rückstellungen) und damit der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt als der tatsächliche, bewirkt die Vermögensteuer eine gerechtfertigte Mindestbesteuerung. Bei Investitionen und Unternehmen mit niedriger Rendite oder temporären Verlusten bedeutet die Vermögensteuer eine Substanzbesteuerung, die wirtschafts- und steuerpolitisch unerwünscht ist und die Investitions- und Standortbedingungen belastet.
In der neuen Reihe „DIW Berlin: Politikberatung kompakt“ veröffentlicht das DIW Berlin aktuelle Gutachten, die es für die Bundesregierung, EU-Kommission, Unternehmen, Bundes- und Landesministerien, Parteien, Verbände und die Tarifpartner erstellt. Die Ausgaben können kostenlos als PDF-Dokumente im Internet unter www.diw.de heruntergeladen werden.
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