Kommentar vom 27. März 2013
Mit dem vierten Paket zur Regulierung des Eisenbahnsektors setzt die Europäische Kommission ihre Linie der Marktöffnung fort. Unter anderem beinhalten die Vorschläge die Schaffung EU-weit einheitlicher Zulassungskriterien für Züge und weiteres rollendes Material, eine strikte Trennung zwischen Netz und Transport, also dem Fahrwegbetrieb und der Erbringung von Verkehrsleistungen, sowie die Öffnung inländischer Schienenpersonenverkehre für den Wettbewerb. Die Ziele der EU-Kommission: den Eisenbahnsektor stärken, mehr Wettbewerb schaffen sowie Innovationen und Qualitätsverbesserungen für die Zukunft sichern.
Obwohl die Vorschläge plausibel klingen und gängigen wettbewerbspolitischen Ansätzen folgen, ergeben sich doch einige, zum Teil sehr grundsätzliche Fragen. So soll etwa die Öffnung inländischer Schienenpersonenverkehre für Wettbewerber im Bereich des Personennahverkehrs auch dadurch erreicht werden, dass öffentliche Dienstleistungsaufträge verpflichtend ausgeschrieben werden müssen. Das ist zwar naheliegend, aber eigentlich sollte man vermuten, dass die Kommunen selbst am besten wissen, mit welchen Verfahren die gewünschten Leistungen so effizient wie möglich bereitgestellt werden können.
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 13-14/2013 (PDF, 135 KB)