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"Routerzwang" verstößt gegen Netzneutralität. Kommentar von Georg Erber

Kommentar vom 6. November 2013

In Deutschland zwingen inzwischen einige Internet-Service-Provider ihre Kunden dazu, das von ihnen gestellte Gerät für den Internetzugang (Router) zu verwenden. Fremdgeräte werden nicht akzeptiert. Um dies durchzusetzen, händigen sie den Kunden nicht mehr wie bisher die Netzzugangsdaten aus. Mithin kann der Kunde nicht mehr selbst entscheiden, welchen Router er am Internetanschluss betreiben möchte. Damit verschieben diese Anbieter den Netzabschlusspunkt von der Telefon-Dose auf den Router. Da der Router sich nun oftmals im Eigentum des Netzbetreibers befindet, schaltet dieser dem Kunden die LAN-Funktion und weitere Funktionen oftmals nur gegen eine zusätzliche Gebühr frei. Damit ändert sich das bisherige Geschäftsmodell, das nach der Abschaffung des Endgerätemonopols im Jahr 1989 den Kunden die Wahl des Geräts freistellte. Da Router jetzt als Netzabschlusspunkt klassifiziert werden, verliert der Endkunde dieses Recht und wird von seinem Dienstanbieter unter Umständen noch für die Bereitstellung des Geräts zur Kasse gebeten.

Der vollständige Kommentar im DIW Wochenbericht 45/2013 (PDF, 75.79 KB)

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