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Karlsruhe und der Stern über der Lausitz. Kommentar von Christian von Hirschhausen

Kommentar vom 9. Januar 2014

Der 17. Dezember 2013 dürfte nicht nur als Datum der Vereidigung der neuen Bundesregierung in Erinnerung bleiben: Praktisch zeitgleich entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Sachen Braunkohletagebau Garzweiler über die Stärkung des Rechtsschutzes von Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffenen. Der Zusammenhang? Die neue Bundesregierung hat nicht nur die Energiewende im Koalitionsvertrag bestätigt, inklusive einer 80-prozentigen Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie eine Fast-Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2050. Sie hat auch zwei grüne Staatssekretäre in Schlüsselpositionen von Wirtschafts- und Umweltministerium platziert, die über die Umsetzung der anspruchsvollen Ziele wachen werden. Parallel hierzu entschied Karlsruhe zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte des ursprünglich aus dem Jahr 1934 stammenden Bergrechts, dass die bisherige Praxis Bergrecht bricht Grundrecht nicht mehr zeitgemäß ist: Einer der Kläger, ein Umweltverband aus Nordrhein-Westfalen, bekam nachträglich Recht zugesprochen; die Enteignung eines Grundstücks im Jahr 2005 genügte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Der vollständige Kommentar im DIW Wochenbericht 1+2/2014 (PDF, 94.27 KB)

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