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Gemeindefinanzreform gescheitert: warum sich die Kommunen querlegen

DIW Wochenbericht 43 / 2011, S. 3-11

Martin Simmler, Florian Walch

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Abstract

Die jüngsten Bemühungen zur Reform der Gemeindefinanzierung sind gescheitert. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene kommunale Zuschlagsteuer auf Einkommen- und Körperschaftsteuer wird von den Kommunen abgelehnt. Die Gewerbesteuer bleibt erhalten. Ein Blick auf die kommunale Einnahmeseite verrät die Gründe. Im geltenden Recht sorgt nur der Einkommensteueranteil der Gemeinden für eine gleichmäßige Verteilung der kommunalen Steuereinnahmen. Mit der Einführung einer kommunalen Zuschlagsteuer auf die örtlich festgesetzte Einkommensteuer würde die bestehende Ungleichverteilung weiter verstärkt. Das gilt auch für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Gemeinden. Wesentliche Mängel des bestehenden Systems - ungleichmäßige Verteilung und Volatilität der Gewerbesteuereinnahmen - würden durch den Reformvorschlag der Bundesregierung wohl nicht wesentlich entschärft werden. Es gibt aber Möglichkeiten, die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden (fiskalische Äquivalenz) und eine angemessene kommunale Finanzausstattung gleichermaßen zu stärken. Vorgeschlagen wird eine aufkommensneutrale kommunale Umsatzsteuerzuweisung pro Einwohner, die die erhöhte Ungleichverteilung bei einer Zuschlagsteuer ausgleicht, stabile Einnahmen generiert und die richtigen wirtschaftlichen Anreize setzt.



JEL-Classification: H71;H25;H24
Keywords: Gemeindefinanzreform, Zuschlagsteuer, Fiskalföderalismus
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/152212

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