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Elterngeld und Ehegattensplitting: Nach der Reform ist vor der Reform. Kommentar von C. Katharina Spieß

Kommentar vom 24. Juni 2015

Das ElterngeldPlus kommt – endlich. Ab dem 1. Juli 2015 kann die Bezugszeit des Elterngelds weit über die bisher maximal 14 Monate ausgedehnt werden, wenn mindestens ein Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeitet. Aus einem Elterngeldmonat können in diesen Fällen zwei ElterngeldPlus-Monate werden. Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit gleichzeitig auf 25 bis 30 Stunden pro Woche, verlängert sich die Bezugszeit des Elterngelds im Rahmen des Partnerschaftsbonus nochmals um bis zu vier Monate. Bis jetzt wurde das Elterngeld für ein Elternteil maximal zwölf Monate gewährt, egal ob Eltern sich dafür entschieden, zu Hause zu bleiben oder in Teilzeit weiterarbeiteten. Eltern, die sich für eine frühere Rückkehr in Teilzeit entschieden, erhielten damit insgesamt weniger Elterngeld, weil das Erwerbseinkommen anteilig angerechnet wurde.

Der vollständige Kommentar im DIW Wochenbericht 26/2014 (PDF, 158.74 KB)

 

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