Direkt zum Inhalt

"Nachgeforscht": bei Norma Schmitt zum Potential einer festen Geschlechterquote

Bericht vom 15. Oktober 2015

Ab dem Jahr 2016 wird in Deutschland eine feste Geschlechterquote für die Aufsichtsräte von paritätisch mitbestimmungspflichtigen und gleichzeitig börsennotierten Unternehmen gelten. Die Festlegung einer selbstverpflichtenden Quote für die weiteren oberen Führungsebenen verlangt der Gesetzgeber bereits bis zum 30. September 2015 – auch für die Unternehmen, bei denen nur eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Im Zuge der Implementierung dieses Gesetzes wurden vielfach Befürchtungen geäußert, die von einer Einschränkung der Unternehmensperformance über die Diskriminierung von Männern, einer Einschränkung der Qualität des Talentpools bis hin zu einer Stigmatisierung von Frauen durch die Quote reichten. Der vorliegende Bericht prüft auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen diese zentralen Kritikpunkte. Im Ergebnis dürften die Vorteile einer Geschlechterquote die Befürchtungen entkräften, da die Quote langfristig zum Abbau von Geschlechterstereotypen beiträgt und sich somit deren negativer Einfluss bei der Auswahl der Besten für Führungspositionen reduzieren lässt.

Nachgeforscht - bei Norma Schmitt zum Potential einer festen Geschlechterquote play_arrow Video ansehen

Beim Abspielen des Videos gelangen Sie auf die Webseite von YouTube, die Daten von Ihnen sammelt.
Mehr erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nachgeforscht: bei Norma Schmitt zum Potential einer festen Geschlechterquote

Pressemitteilung vom 29. September 2015:
Studie zur "Frauenquote": positive Effekte auf längere Sicht erwartbar

keyboard_arrow_up