Direkt zum Inhalt

Spotlight: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstiegsgesetz

Video vom 6. Dezember 2016

Spotlight - Das Urteil des BVerfG zum Atomausstiegsgesetz play_arrow Video ansehen

Beim Abspielen des Videos gelangen Sie auf die Webseite von YouTube, die Daten von Ihnen sammelt.
Mehr erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Spotlight: Das Urteil des BVerfG zum Atomausstiegsgesetz

Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommentiert im Spotlight Video-Blog das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstiegsgesetz:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge den Energiekonzernen Entschädigungszahlungen für den nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Atomausstieg zustehen, wird die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Diese tragen ohnehin schon einen Großteil der finanziellen Risiken, denn die Energiekonzerne können sich mit einer Zahlung in einen Fonds für Rückbau der Atomkraftwerke und Entsorgung des Atommülls von jedweder weiterer Haftung freikaufen. Nun müssen sie auch noch für die Stilllegung der Kraftwerke entschädigt werden. Der Atomausstieg wird für die Allgemeinheit also noch teurer als gedacht.

Das ändert aber nichts daran, dass der beschlossene Atomausstieg wichtig und richtig war. Deutschland braucht die Atomkraft nicht, weder was die Kosten der Energieversorgung noch die Versorgungssicherheit betrifft. Die Atomenergie ist teuer, das ist seit Jahrzehnten bekannt. Nun muss allerdings mehr denn je sichergestellt werden, dass die Kosten gerecht verteilt werden und die Energiekonzerne, die dank der Technologie über Jahrzehnte üppige Gewinne einfahren konnten, nicht weitgehend ungeschoren davonkommen.“

Zur Mediathek

Weitere Informationen zum Thema Atomausstieg

keyboard_arrow_up