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DIW Berlin untersucht Alternativen zum Ehegattensplitting

Pressemitteilung vom 29. März 2017

Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume und erhöht die Erwerbsbeteiligung von Frauen   

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. „Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen“, sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet. Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Übergangsregelungen mindern die Mehreinnahmen, aber auch die Arbeitsanreize

Bei einer Einführung dieses Modells ohne Übergangsregelungen stiegen die Steuereinnahmen um 15,4 Milliarden Euro jährlich. Die unteren Einkommensdezile würden nur geringfügig, die oberen drei Dezile dagegen durch den Wegfall des Splittingvorteils mit jeweils drei bis vier Milliarden Euro pro Jahr belastet. Im Durchschnitt würde ein Ehepaar mit rund 900 Euro pro Jahr belastet, was knapp zwei Prozent des durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommens entspricht. Mit höherem Einkommen steigt die Belastung deutlich an. Im obersten Dezil sinkt sie wieder, weil dort der Splittingvorteil geringer ist.

Für eine Einführung des Modells mit Übergangsregelungen zum Vertrauensschutz für bestehende Ehen hat das DIW Berlin unterschiedliche Varianten untersucht. Sollte die Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag beispielsweise nur für ab dem 1. Januar 2010 geschlossene Ehen gelten, so würden die Mehreinnahmen zunächst nur etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, aber jährlich steigen. 

Positive Beschäftigungseffekte

Die Ergebnisse der Simulationsstudie zeigen, dass die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag zu einer spürbaren Erhöhung des Arbeitsangebots führen würde, die bis zu gut zwei Prozent des Arbeitsvolumens der Frauen betragen kann. Der daraus resultierende Beschäftigungseffekt erhöht sowohl Steuereinnahmen als auch Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen.

Mehrzahl der Haushalte profitiert bei Umverteilung an Familien mit Kindern

Von den zahlreichen Möglichkeiten zur Umverteilung der 15 Milliarden Euro bei einer Reform ohne Übergangsregelungen hat das DIW Berlin zwei Varianten untersucht: Eine allgemeine Senkung des Einkommensteuertarifs wird in Form einer Abflachung des sogenannten „Mittelstandsbauchs“ analysiert, wie sie der bayrische Finanzminister Markus Söder vorgeschlagen hat. Dabei würden vor allem Ledige profitieren und die Mehrzahl der Haushalte bis zum siebenten Einkommensdezil nur durchschnittlich entlastet werden. Ehepaare in den unteren Einkommensdezilen würden teilweise sogar belastet, insbesondere wenn nur eine Person verdient. Werden die Mittel dagegen an Familien mit Kindern unter zwölf Jahren beispielsweise durch Investitionen in Kinderbetreuung und Bildung zurückgegeben, profitieren alle Einkommensgruppen bis zum siebenten Dezil und damit die Mehrzahl der Haushalte in Deutschland.

Links

Interview mit Katharina Wrohlich: "Reform des Ehegattensplittings würde Arbeitsanreize für Zweitverdiener verbessern" (Print (PDF, 104.36 KB) und
O-Ton von Katharina Wrohlich
Reform des Ehegattensplittings würde Arbeitsanreize für Zweitverdiener verbessern - Interview mit Katharina Wrohlich
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Nachgeforscht: bei Katharina Wrohlich zur Ehegattenbesteuerung

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