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Data Policy des DIW Berlin

Data Policy des DIW Berlin

„Forschungsprimärdaten bilden einen wertvollen Fundus an Informationen, die mit hohem finanziellem Aufwand erhoben werden. Je nach Fachgebiet und Methode sind sie replizierbar oder basieren auf nicht wiederholbaren Beobachtungen oder Messungen. In jedem Fall sollten die erhobenen Daten nach Abschluss der Forschungen öffentlich zugänglich und frei verfügbar sein. Dieses ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Daten im Rahmen neuer Fragestellungen wieder genutzt werden können sowie dafür, dass im Falle von Zweifeln an der Publikation die Daten für die Überprüfung der publizierten Ergebnisse herangezogen werden können.“

[Quelle: DFG: Empfehlungen zur gesicherten Aufbewahrung und Bereitstellung digitaler Forschungsprimärdaten, 2009]


Präambel

Das DIW Berlin steht für exzellente Forschung, hochwertige Politikberatung sowie die Bereitstellung erstklassiger Forschungsinfrastruktur und systematische Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die nachhaltige Verfügbarkeit aller relevanter Aufzeichnungen im Prozess der wissenschaftlichen Forschung, zu denen auch Forschungsdaten gehören, ist eine Grundvoraussetzung der Wissenschaft und zunehmend notwendig für eine erfolgreiche Politikberatung und gute Nachwuchsförderung.

Nicht zuletzt als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich das DIW Berlin zu den Prinzipien einer guten wissenschaftlichen Praxis und stellt grundsätzlich seine  Forschungsdaten der wissenschaftlichen Community zur Verfügung. Darüber hinaus orientiert sich das DIW an den FAIR-Prinzipien (Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten über Länder- und Disziplingrenzen), um für MitarbeiterInnen1 und den  NachwuchswissenschaftlerInnen ein geeignetes Arbeitsumfeld und Anreize zu schaffen, um Vorreiter im Bereich offener Wissenschaft zu sein.

Die folgenden Ziele und Grundsätze gelten für alle MitarbeiterInnen des DIW Berlin und beziehen sich auf die im Rahmen einer Tätigkeit am DIW Berlin entstehenden Forschungsdaten.

Diese Policy wird durch die Abteilung Forschungsinfrastruktur des DIW Berlin in einem Turnus von zwei Jahren evaluiert und ggf. zur Anpassung vorgeschlagen.


Ziele

Das DIW Berlin verfolgt das Ziel, seine Forschungsdaten in geeigneter Form aufzubereiten und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis wird so die notwendige Transparenz geschaffen und sowohl die Überprüfung von Forschungsergebnissen als auch die Nachnutzung für neue Fragestellungen ermöglicht.

Ein qualitätsgesicherter, dokumentierter Umgang mit Forschungsdaten nach den jeweils aktuellen fachlichen Standards sowie ihre sichere Aufbewahrung ist für die Nachvollziehbarkeit und die Überprüfbarkeit wissenschaftlichen Arbeitens unerlässlich.

Der Begriff Forschungsdaten summiert alle im Rahmen der wissenschaftlichen Leistung und Aufzeichnung entstehenden physischen und digitalen Artefakte, die im Sinne offener Wissenschaft und der FAIR-Prinzipien für Zitation, Auffindbarkeit, Nachvollziehbarkeit sowie Nachnutzung erforderlich sind. Dazu zählen Primär- und Sekundärdaten, Workflows und deren Dokumentation, Modelle, sowie selbst entwickelte wissenschaftliche Software.

Die zitierfähige Veröffentlichung von Forschungsdaten nützt sowohl der einzelnen ForscherIn als AutorIn und der herausgebenden Institution als auch der wissenschaftlichen Gemeinschaft, der die Daten mittels persistenten Identifikatoren zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Das DIW Berlin unterstützt aktiv die Anerkennung von Forschungsdaten als wissenschaftlichen Output und betrachtet zitierbar zugänglich gemachte Forschungsdaten als wissenschaftliche Veröffentlichungen.

Zur Verwirklichung der Ziele schafft das DIW Berlin die Voraussetzungen für ein Forschungsdatenmanagement, das dem hohen wissenschaftlichen Anspruch des DIW Berlin entspricht.


Grundsätze

Forschungsdaten umfassen alle Artefakte wie Primärdaten, abgeleitete Sekundärdaten, wissenschaftliche Software, Workflows und deren Dokumentation, Visualisierungen oder ähnliches, die während des wissenschaftlichen Forschungsprozesses mit dem Zweck entstehen, Forschungsergebnisse zu produzieren und zu validieren, oder die dessen Ergebnis sind.

Forschungsdaten und Informationen, die zur Replikation von Ergebnissen nötig sind, müssen im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und sollen, sofern die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, der Wissenschaftlerinnen-Gemeinschaft zugänglich gemacht werden (der internationalen Terminologie folgend „Veröffentlichung“ genannt). Das DIW Berlin schafft durch die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Archivierung, Auffindbarkeit und Veröffentlichung die Bedingungen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlauben, diese Anforderungen zu erfüllen.

Damit ermöglicht das DIW Berlin die Herstellung wissenschaftlichen Outputs und zugleich die Nachnutzung der Forschungsdaten. Es achtet dabei auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und forschungsethischer Belange sowie auf den peniblen Schutz ihm anvertrauter – insbesondere personenbezogener – Daten. Außerdem berücksichtigt das DIW Berlin die berechtigten Interessen der Forscherinnen und Forscher an der Erstverwertung der von ihnen erstellten Forschungsdaten und darf zu diesem Zweck seine eigene Nutzung auch durch Embargofristen einschränken.  

Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob die Forschungsdaten mit Grund- oder mit Drittmitteln erfasst wurden. Dem trägt das DIW Berlin durch die Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen mit den Drittmittelgebern Rechnung, welche die Erlaubnis des DIW Berlin zur Veröffentlichung seiner Forschungsdaten sicherstellen. Umgekehrt achtet das DIW Berlin bei der Nutzung von externen Forschungsdaten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Datengebers.


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