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Evaluierungsbericht zur Mietpreisbremse vorgestellt

Bericht vom 24. Januar 2019

Seit 2015 kann in Deutschland auf sogenannten angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Was hat das Gesetz, das Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietpreissteigerungen schützen soll, gebracht? Wirkt es oder muss das Gesetz weiterentwickelt werden? Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Claus Michelsen, Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), gemeinsam mit Andreas Mense von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Mietpreisbremse evaluiert. Das Gutachten, das am 24. Januar 2019 vorgestellt wurde, ist auf der Website des BMJV abrufbar.

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