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Selbstbestimmung als „default setting“: Kommentar

DIW Wochenbericht 6 / 2019, S. 96

Jürgen Schupp

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Bereits vor rund zehn Jahren hat der Publizist Frank Schirrmacher auf die sich abzeichnenden „dunklen Seiten“ der Digitalisierung aufmerksam gemacht und als künftigen zentralen (Weiter)-Bildungsauftrag die Unterscheidung zwischen wichtiger und unwichtiger Information identifiziert. In seinem Buch „Payback“ heißt es: „Schulen müssen Computer als Instrumente integrieren, die Schüler nicht nur benutzen, sondern über die sie nachdenken müssen. Sie müssen erkennen lernen, dass die verführerische Sprache der Algorithmen nur Instrumente sind, dafür da, um Menschen Denken und Kreativität zu ermöglichen“.

Der in vielen Schulgesetzen festgelegte staatliche Auftrag definiert als Bildungs- und Erziehungsziel, die Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdruckfähigkeit sowie musisch-künstlerische Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zu entfalten und diese zu einem sachgerechten, kritischen Umgang mit Medien zu animieren. Junge Menschen sollen dazu befähigt werden, ein selbstbestimmtes, würdevolles und erfülltes Leben zu führen. Der derzeit oft stiefmütterlich behandelte Bereich der „kulturellen Bildung“ spielt eine Schlüsselrolle in der Vermittlung dessen, was den Mensch als Individuum ausmacht: das Potenzial, die intrinsische Motivation zu bewahren und zu fördern, Talente zu nutzen, kreativ zu sein. Kreativität und (selbst-)kritisches Reflektionsvermögen sind nicht nur für Künstlerinnen und Künstler hoch relevant sondern werden auch in einer digitalisierten Arbeitswelt – zum Beispiel bei der Softwareentwicklung oder der Gründung eines Start-Ups – unverzichtbar für den Erfolg sein. Auch die Mündigkeit als Bürgerin oder Bürger einer Demokratie setzt die Förderung dieser Talente voraus. Der ehemalige Englischlehrer Jack Ma, Gründer des Internetriesen Alibaba, rät übrigens Lehrkräften davon ab, weiterhin nur Wissen zu vermitteln. Wichtig seien Sport, Kunst, Musik, also alles, was die Kreativität fördere, denn Kreativität, nicht Wissen, unterscheidet Menschen von Maschinen.

In der Debatte um den „Digitalpakt für Schulen“ wird oft davor gewarnt, die digitale Aufrüstung einer Gesellschaft zur „smart nation“ gefährde die „informationelle Selbstbestimmung“, ein hohes Gut unserer pluralistischen Demokratie. Kulturelle Bildung in Schulen wie im Elternhaus muss deshalb auch „digitale Selbstkontrolle“ sowie „digitale Risikokompetenz“ umfassen. Angesichts neuer Möglichkeiten der Überwachung und Fremdsteuerung muss der Staat die individuelle Freiheit, die Autonomie und die Würde des Menschen schützen. Zu den Grundrechten gehört in Deutschland seit einem Verfassungsgerichtsurteil des Jahres 1983 auch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, das seit Mai 2018 auch für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt.

Selbst wenn Menschen, vielfach aus Bequemlichkeit, eine Fülle an Informationen aus ihrem Leben preiszugeben bereit sind oder den Schutz der Privatheit als „default“-Einstellung abwählen, bleibt das nicht veräußerbare individuelle Eigentumsrecht davon unberührt. Gleichwohl werden zunehmend Beispiele von Verhaltenssteuerung durch Algorithmen bei Onlinediensten, Kommunikationsplattformen und Versandhändlern publik, die sich wenig um Transparenz, Fairness oder Chancengleichheit scheren. Als Verbraucher sollte für uns aber bei der Nutzung digitaler Dienste und dem Zustandekommen von Verträgen die informationelle Selbstbestimmung, nicht ihr Verzicht, im Vordergrund stehen – also das „default setting“ sein.

Ein handlungsfähiger, starker Staat – es muss kein smarter Staat sein – steht in der Verantwortung, bestimmte Werte zu verteidigen und seinem Bildungsauftrag nachzukommen. Er braucht dabei die Unterstützung der Zivilgesellschaft, ebenso wie Anstrengungen zur rechtlichen Strukturierung des IT-Bereichs. Es geht dabei um nicht weniger als um die Sicherung von Freiheit und Demokratie, die im Mai diesen Jahres 70 Jahren unter verfassungsmäßigem Schutz stehen.

Eine erweiterte Fassung dieses Beitrags ist unter dem Titel „Smart nation versus Selbstbestimmung“ erschienen in: Alles Immer Smart. Kulturelle Bildung, Digitalisierung, Schule. Denkschrift des Rats für Kulturelle Bildung, 2019 (online verfügbar).

Jürgen Schupp

Wissenschaftler in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

Themen: Digitalisierung

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