Herr Geyer, Im Jahr 1999 wurde die sogenannte „Altersrente für Frauen“ für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Sie hatte es Frauen ermöglicht, bereits mit 60 Jahren eine Altersrente zu beziehen. Inwieweit hat diese Anhebung des frühestmöglichen Rentenalters zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit beigetragen?
Man hat bei dieser großen Reform von einer Kohorte auf die andere das Rentenzugangsalter um drei Jahre erhöht. Das hat stark dazu beigetragen, dass die Erwerbstätigkeit der betroffenen Frauen schätzungsweise um acht Prozentpunkte gestiegen ist. Aber das gilt nicht nur für die Kohorte 1952, die wir unter-sucht haben, sondern auch für alle folgenden Kohorten.[...]