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Wie schädlich ist die Steuer auf Finanztransaktionen?

Blog Marcel Fratzscher vom 13. Dezember 2019

Sicherlich gibt es einiges an der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer zu monieren. Doch deswegen ist die Idee nicht grundsätzlich falsch.

Kolumne

Dieser Beitrag ist am 13. Dezember 2019 in der ZEIT ONLINE–Kolumne Fratzschers Verteilungsfragen erschienen. Hier finden Sie alle Beiträge von Marcel Fratzscher.

Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien einzuführen, hat diese Woche bei manchen einen Schrei der Empörung ausgelöst. Die Steuer sei ungerecht, weil sie die Kleinsparer belaste. Und sie sei schädlich, weil sich die private Vorsorge dann noch weniger lohne. Denn in Zeiten der "Enteignung der Sparer" durch Null- oder sogar Negativzinsen, so die Kritiker, sei die Finanztransaktionssteuer ein weiterer Schlag ins Gesicht der Menschen, die wenig hätten. Ein solches Narrativ des gebeutelten Kleinsparers verkauft sich in Politik und Medien gut. Aber was ist dran an diesen Argumenten?

Zuerst einmal zur Finanztransaktionssteuer selbst: Eine Reihe europäischer Regierungen will in Zukunft eine Steuer von 0,2 Prozent auf den Geschäftswert beim Erwerb von Aktien erheben. Dies gilt nur für Aktien von Unternehmen mit einem Marktwert von mehr als einer Milliarde Euro. In Deutschland trifft das auf 145 Unternehmen zu, in den teilnehmenden europäischen Mitgliedsländern insgesamt auf mehr als 500.

Gleich mehrere Tatsachen stechen hervor. Erstens: 40 Prozent der Deutschen haben praktisch kein Vermögen, kein Erspartes. Sie leben von ihrer Arbeit, können aber nichts für später zurücklegen. Viele müssen trotzdem noch aufstocken und zusätzliche staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Dies betrifft vor allem Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Menschen mit gesundheitlichen Problemen und mit geringen Qualifikationen. Wo kein Vermögen ist, können weder eine Finanztransaktionssteuer noch die Nullzinsen irgendeinen finanziellen Schaden anrichten.

Zum zweiten erwerben nur sehr wenige Menschen überhaupt Aktien, denn Deutschland hat eine sehr schwach ausgeprägte Aktienkultur. Nach Schätzungen der Deutschen Bundesbank halten nur elf Prozent der Deutschen Aktien direkt. Einige mehr besitzen indirekt Aktien, beispielsweise über Pensionskassen. Es sind überwiegend Bürgerinnen und Bürger mit hohen Einkommen oder hohen Vermögen, die in Aktien investieren und von einer Finanztransaktionssteuer betroffen wären. Das sind wohl kaum die "Kleinsparer" oder "Kleinaktionäre", wie mancher Gegner der Finanztransaktionssteuer gerne argumentiert. Es kann also nicht wirklich glaubwürdig behauptet werden, die Finanztransaktionssteuer schade der privaten Vorsorge.

Ist die Finanztransaktionssteuer verhältnismäßig? Es ist schwer, einen Vergleich für eine Einordnung zu finden. Am nächsten mag der Erwerb von Immobilien kommen. Wenn also ein sogenannter Kleinsparer ein Eigenheim erwirbt, dann zahlt er oder sie (je nach Bundesland meist) 6,5 Prozent des Wertes an Grunderwerbsteuer plus eine jährlich anfallende Grundsteuer. Kurzum, im Vergleich zur steuerlichen Belastung eines Eigenheims ist die Finanztransaktionssteuer äußerst gering. Und die Grunderwerbsteuer trifft fast jeden zweiten Deutschen, die Finanztransaktionssteuer dagegen nicht nur eine sehr viel kleinere Gruppe, sondern auch eine, die von ihrem Einkommen und ihrer Leistungsfähigkeit eine solche Steuer gut schultern kann.

Finanzierung der Grundrente

Einige Gegner der Finanztransaktionssteuer monieren, man solle Vermögen nicht besteuern, da man dadurch den Aufbau von Vermögen behindere. Dieses Argument ist besonders skurril und einseitig, denn natürlich belastet jede Steuer die Bürgerinnen und Bürger eines Landes. Die zentrale Frage ist immer, wie ein Staat seine Aufgaben finanziert – wie er ein gutes Bildungssystem, eine adäquate Infrastruktur, soziale Sicherheit und vieles mehr realisieren kann. Tatsache ist, dass kaum ein Land Vermögen weniger und Einkommen auf Arbeit stärker besteuert als Deutschland. Man kann also nicht überzeugend argumentieren, man müsse nun mal die Vermögen entlasten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker belasten.

Ganz konkret will die Bundesregierung die geschätzten 1,5 Milliarden Euro Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer für die Finanzierung der Grundrente nutzen. Man kann natürlich gegen vermögensbezogene Steuern – wie die Finanztransaktionssteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaftsteuer – sein. Aber dann muss man auch sagen, wie man die Aufgaben des Staates finanzieren will. Die Forderung der Kritiker bedeutet dann zwangsläufig, dass die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker besteuert wird. Aus einer ökonomischen Perspektive wäre dies schädlich, denn eine Finanztransaktionssteuer wird sich nicht negativ auf Wohlstand, Beschäftigung oder Wachstum auswirken. Höhere Abgaben und Steuern auf Arbeit dagegen sehr wohl.

Wer von all diesen Argumenten nicht überzeugt ist, der sollte sich die Bedeutung der Finanztransaktionssteuer für "den Kleinaktionär" mit einem Rechenbeispiel bewusst machen: Jemand, der am 1. Januar 2019 Aktien der im DAX-30 notierten größten deutschen Börsenunternehmen im Wert von 1.000 Euro erworben hat, erzielte bisher eine Rendite von 24 Prozent oder 240 Euro. Eine Finanztransaktionssteuer von 0,2 Prozent bedeutet ganze zwei Euro Steuerlast, sodass dieser Aktionär in diesem Jahr noch immer 238 Euro an Ertrag auf ein Aktienvermögen von 1.000 Euro erzielt (diesen Ertrag muss er oder sie dann möglicherweise nochmals mit einer Kapitalertragsteuer von maximal 25 Prozent versteuern). Davon kann der Sparer mit dem Sparbuch nur träumen – auch wenn die Aktienmärkte nur selten solch hohe Renditen abwerfen, so erzielen sie langfristig eine um drei bis vier Prozent höhere Rendite als sichere Anlagen.

Sicherlich gibt es einiges an der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer zu monieren. Die Erfahrung mit dieser Steuer in Frankreich und Italien zeigt, dass sie wohl nur geringfügig die Spekulation und Volatilität auf den Finanzmärkten reduzieren und nur wenig die Finanzstabilität verbessern wird. Auch kann man die zahlreichen Ausnahmen und Regelungen – so werden bestimmte Finanzmarktprodukte wie Derivative ausgenommen – kritisieren.

Die Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer ist sicherlich nicht der große Wurf. Aber all dies sind keine ausreichenden Argumente gegen die Finanztransaktionssteuer per se. Die Politik ist in der Pflicht, die Ausgestaltung zu verbessern, um die genannten Ziele besser zu erreichen. Ihre Einführung ist aber nicht falsch.

Aktienmärkte sind volatil und können kurzfristig Verluste bescheren. Daher sind sie sicherlich keine gute Art des Sparens für Menschen, die kurzfristig auf ihr Geld zurückgreifen müssen. Aber Aktien sollten eines von mehreren wichtigen Elementen für die langfristige private Vorsorge für jene Menschen sein, die sparen können. Weder ist das Sparen in Form von Aktien noch ist die Finanztransaktionssteuer des Teufels. Ganz im Gegenteil, eine Stärkung der Aktienkultur und eine angemessene und noch zu verbessernde Finanztransaktionssteuer haben beide ihren Platz in einer gesunden Volkswirtschaft.

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