Direkt zum Inhalt

Freie TV-Frequenzen: Fehler der UMTS-Auktion nicht wiederholen. DIW Berlin warnt vor hohen Gebühren und ungenutzten Frequenzbereichen

Pressemitteilung vom 6. August 2008

Die Fehler bei der Vergabe der UMTS-Lizenzen sollten bei der Vergabe jetzt freiwerdender TV-Frequenzen nicht wiederholt werden, warnt das DIW Berlin in einer heute veröffentlichten Studie. Die Fernsehfrequenzen werden durch die Umstellung auf Digitalfernsehen frei - sie könnten künftig für neue Breitbanddienste insbesondere beim mobilen Internet und Multimediaanwendungen genutzt werden. "Die UMTS-Auktionen haben gezeigt, wie wir knappe Frequenzen nicht verteilen sollten," sagte Dr. Georg Erber, Autor der DIW-Studie. "Die Gefahr ist groß, dass wir Innovation und Wettbewerb ausbremsen." Um innovativen Geschäftsmodellen Chancen zu geben, empfiehlt das DIW Berlin die Einrichtung auch eines lizenzfreien Frequenzspektrums, das kurzfristig genutzt werden kann. Dabei sollten Alleingänge in Deutschland vermieden und insbesondere europaweit sowie international einheitliche Frequenzbereiche zugeteilt werden.
Die Rundfunk- und Fernsehübertragung wird bis Ende 2008 in Deutschland vollständig auf digitale Technik umgestellt. Drei Viertel der hierfür bisher genutzten Frequenzen werden frei und können neu vergeben werden. "Diese Frequenzen sind besonders gut für die Übertragung innerhalb und außerhalb von Gebäuden geeignet", so Georg Erber. Dies würde daher auch den Netzausbau mit Breitbandkommunikation im ländlichen Raum deutlich verbilligen. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Frequenzen im Regelfall versteigert werden. Nachteile dieses Verfahrens sind - aus Sicht der Netzbetreiber und Endkunden - die oftmals hohen Lizenzgebühren, wie sie zuletzt bei den UMTS-Auktionen entrichtet wurden. Dies vermindert die Attraktivität neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Internetdienste, die diese Netzinfrastruktur nutzen wollen. Die Eröffnung eines Frequenzhandels bei der Lizenzierung würde dagegen eine bessere Auslastung ermöglichen und zusätzliche Einnahmen für Netzinfrastrukturbetreiber schaffen. Jedoch sollte bei der Festlegung der Lizenzverträge auch die Netzneutralität für Endkunden im Rahmen der Lizenzverträge sichergestellt werden, um einen diskriminierungsfreien Wettbewerb bei Endgeräten und Internetdiensten zu gewährleisten. Ein weiteres Problem sind die bisher üblichen langen Laufzeiten der Lizenzverträge von 20 Jahren. Die technische Entwicklung im Bereich der Kommunikationstechnologien verläuft so rasch, dass es sinnvoll erscheint, ähnlich wie in den USA, die Lizenzdauer zu halbieren. Um neuen Technologien und Geschäftsmodellen eine Chance zu eröffnen, schlägt Georg Erber vor, ein "Common Spectrum", d.h. ein ausreichend großes lizenzfreies Spektrum als Experimentierfeld für Neuentwicklungen, wie bereits in anderen Frequenzbändern zur Verfügung zu stellen. Zwar seien die Frequenzen begrenzt, aber durch technische Entwicklungen bestehen Potentiale für erhebliche Kapazitätssteigerungen. Dieses Potential sollte auch durch kleine innovative Firmen und Dienstbetreiber im lizenzfreien Spektrum erschlossen werden können. Breitbandkommunikation: Freiwerdende TV-Frequenzen ermöglichen Digitale Dividende. Von Georg Erber. In: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 32/2008. Außerdem im Wochenbericht: Frequenzpolitik: Vergabe von Funkfrequenzen als strategische Herausforderung. Fünf Fragen an Georg Erber Internationale Finanzkrise: Leistungsfähiges Frühwanrsystem notwendig. Kommentar von Mechthild Schrooten.

Links

keyboard_arrow_up