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Ausweitung der Vermögensbesteuerung trifft auch Ärmere

Pressemitteilung vom 24. Juli 2009

Angesichts der Finanzkrise sowie einer steigenden Ungleichverteilung der Vermögen wird in Politik und Öffentlichkeit der Ruf nach „Reichensteuern“ lauter. Tatsächlich besteuert Deutschland die Vermögen im internationalen Vergleich niedrig. Vor allem über die Grund- und die Erbschaftsteuer ließe sich das Steueraufkommen nennenswert steigern, wie eine aktuelle Studie des DIW Berlin zeigt. „Schon eine Anhebung auf den EU-Durchschnitt kann zusätzliche 25 Milliarden Euro einbringen“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach. „Solche hohen Beträge lassen sich aber nicht erzielen, wenn man nur die Reichen schröpft.“
Erhöhung der Grundsteuer trifft Ärmere stärker als Reiche

Großes Potential für ein höheres Steueraufkommen sieht DIW-Steuerexperte Stefan Bach in der Grundsteuer und der Erbschaftsteuer. „Die Grundsteuer ist für Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, die in vielen Ländern eine größere Rolle als bei uns spielt“, sagte Stefan Bach. Sie orientiere sich in Deutschland an völlig veralteten Immobilienwerten aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935. Da sich die Werte für Grundstücksarten, Wohnlagen oder Regionen seitdem erheblich geändert habe, sei eine Neubewertung dringend notwendig. „Bei der Gelegenheit könnte man die Grundsteuer stärken“, sagte Stefan Bach. „Dies würde allerdings die Wohnkosten erhöhen und damit die ärmeren Haushalte gemessen am Einkommen stärker treffen als die Besserverdiener.“

Jüngste Reform der Erbschaftsteuer ging in die falsche Richtung

Dagegen konzentrieren sich Steuern auf das persönliche Gesamtvermögen oder auf Erbschaften gezielt auf die Wohlhabenden, sofern sie hohe Freibeträge vorsehen. Aktuelle Vorschläge zur Vermögensteuer oder zu Vermögensabgaben sehen Freibeträge von 500 000 Euro vor. Bei einem Steuersatz von 1 Prozent könnten solche Abgaben bis zu 21 Milliarden Euro erzielen. Bezogen auf die Vermögenserträge bedeutet dies allerdings eine erhebliche Zusatzbelastung, die sich negativ auf Kapitalbildung und Investitionen auswirken und Steuerfluchten ins Ausland begünstigen könnte. Die jüngste Reform der Erbschaftsteuer zeigt, dass eine starke Zusatzbelastung der Wohlhabenden zahlreiche Ausnahmeregelungen nach sich zieht. „Bei gleichem Aufkommen ist das Steuerrecht deutlich komplizierter geworden“, sagte Bach. Steuervergünstigungen für kleine und mittelständische Unternehmen gingen weit über das notwendige Maß hinaus,

Reichensteuer eher auf Gewinne statt auf Vermögen

„Außerdem ist es generell schwierig, Vermögen richtig zu bewerten“, sagte Bach. Für die meisten Immobilien oder Betriebe gibt es keinen objektiv nachprüfbaren Marktwert. Vereinfachende Bewertungsverfahren weisen erhebliche Fehlerspannen auf. Dieses Problem verschärfe sich bei hohen Steuersätzen. „Vermögensteuern scheinen nur eine Chance zu haben, wenn man sie durch niedrige Freibeträge auf eine breite Basis stellt und im Gegenzug die Steuersätze moderat hält“, sagte Bach. Dann reichen die Mehrbelastungen aber bis weit in die Mittelschicht hinein. Dagegen könne schon ein Abbau von Ausnahmeregeln bei der Gewinn- und Einkommenbesteuerung das Steueraufkommen erhöhen. „Wenn man die Reichen unbedingt zusätzlich belasten will, sollte man eher bei den Erträgen als beim Vermögen ansetzen“, sagte Bach. Etwa auch, indem man die Gewinn- und Kapitalsteuersätze wieder leicht anhebe Damit widersetze man sich allerdings dem Trend im internationalen Steuerwettbewerb, die Steuersätze schrittweise zu senken.

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