Mitgliederversammlung
Das höchste Beschlussorgan des DIW Berlin e.V.Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des DIW Berlin e.V. Die Mitglieder unterstützen den Vereinszweck durch ihre Tätigkeit innerhalb und außerhalb des Vereins und sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Ständige Mitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin.
Sie fördern das Institut nach Maßgabe der "Rahmenvereinbarung Forschungsförderung" vom 5./6. Mai 1977. Hiernach erhält das Institut Zuschüsse zu gleichen Teilen vom Land Berlin und vom Bund.
Institutionelle und stimmberechtigte Mitglieder
Bundesrepublik Deutschland
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutsche Bundesbank, Frankfurt a. M.
Deutsche Post AG, Bonn
Deutsche Telekom AG, Bonn
Land Berlin
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
- Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Freie und Hansestadt Hamburg
vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Freistaat Bayern
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, München
Land Brandenburg
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Potsdam
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, Düsseldorf

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