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Betreuungsgeld widerspricht den Zielen nachhaltiger Familienpolitik. Kommentar von C. Katharina Spieß

Kommentar vom 13. Juni 2012

In der ersten Juniwoche hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum umstrittenen Betreuungsgeld verabschiedet. Ursprünglich sollte es eine Transferleistung sein, die Eltern zukommt, die nicht erwerbstätig sind und ihre Kinder selbst betreuen. Hier hat man in den letzten Monaten nun nachgebessert. Eine Erwerbstätigkeit soll jetzt ohne Einschränkungen realisierbar sein, und auch die Betreuung durch andere Personen als die Eltern ist möglich, solange es sich um keine staatlich geförderte Kindertagesbetreuung handelt. Ist dies nun eine familienpolitische Leistung, die den Zielen nachhaltiger Familienpolitik gerecht wird? Die Förderung von Kindern, die wirtschaftliche Stabilität und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind einige Ziele, die vor Jahren von Familienpolitikern explizit genannt wurden und die auch heute bei vielen Maßnahmen im Fokus stehen.
Auch wenn das neue Betreuungsgeld Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt, steht doch außer Frage, dass es nach wie vor negative Effekte auf das Arbeitsangebot birgt.

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 24/2012 (PDF, 129.54 KB)

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