Bericht vom 25. September 2013
Gastbeitrag von Marcel Fratzscher und Gert G. Wagner, veröffentlicht unter dem Titel "Falsche Hoffnung Mindestlohn" in Der Tagesspiegel vom 25. September 2013.
Die Erwartungen an Mindestlöhne sind enorm – sie sollen nicht nur Armut und Einkommensungleichheit reduzieren, sondern auch gesamtwirtschaftlich die Einkommen und die Nachfrage erhöhen. Viele dieser Hoffnungen werden enttäuscht werden, denn ein Mindestlohn ist für manche dieser Ziele nicht das geeignete Instrument. Und der Erfolg eines Mindestlohns hängt von vielen Details ab; nicht zuletzt von flankierenden Arbeitsmarkt- und Sozialreformen und wie es Tarifparteien und Betriebsräten gelingt, die Einhaltung der Mindestlöhne vor Ort umzusetzen.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde viele Menschen betreffen. 17 Prozent der Erwerbstätigen oder fast sechs Millionen Arbeitnehmer verdienen weniger als 8,50 Euro. Eine neue Studie des DIW Berlin zeigt, dass ein solcher Mindestlohn den Bruttostundenverdienst der Betroffenen im Durchschnitt um 35 Prozent erhöhen würde, wenn sie in derselben Beschäftigung verbleiben würden. Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland.
Viele, die einen Mindestlohn fordern, zielen auf mehr Gerechtigkeit ab. In der Tat hat sich die Ungleichheit der verfügbaren Einkommen seit den 1990er Jahren erhöht, und seit einigen Jahren liegt bei fast 15 Prozent der Haushalte das Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgrenze. Aber ein Mindestlohn wird nur sehr geringe Effekte auf Ungleichheit und Armut haben. Denn das Steuer- und Transfersystem wird einen großen Teil des Einkommensanstiegs durch einen Mindestlohn wieder wegnehmen, weil Transfers reduziert oder Abgaben erhöht werden. Zudem leben viele Betroffene in Haushalten mit anderen Erwerbspersonen, deren Einkommen nicht gering ist. Ähnliches gilt für viele Hartz-IV-Aufstocker, da diesen staatliche Transfers gekürzt würden. 80 Prozent der Aufstocker mit Vollzeitstellen müssen nicht aufstocken, weil sie Stundenlöhne unter 8,50 Euro haben, sondern weil sie andere Personen in ihrem Haushalt mitversorgen müssen. Diese Gruppe würde von einem Mindestlohn nicht oder wenig profitieren. Zudem gibt es Risiken. Auch wenn präzise Prognosen unmöglich sind, sind Beschäftigungseinbußen bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro wahrscheinlich, denn dafür müssten die Bruttostundenlöhne der Betroffenen um durchschnittlich 37 Prozent steigen. Ihren Job verlieren dürften vor allem Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen in konsumnahen Sektoren. Ein ganz großes Risiko besteht darin, dass Arbeitnehmer durch einen einheitlichen Mindestlohn noch stärker in prekäre Beschäftigung gedrängt werden könnten. Schwarzarbeit und auch Minijobs würden wahrscheinlicher, da hier die Sozialabgaben geringer sind.
Wenn ein Angleichen der Kaufkraft der Menschen das Ziel eines Mindestlohns ist, ist zudem die Frage, wie man mit regionalen Unterschieden umgehen will. So hätte ein Arbeitnehmer in München oder Hamburg bei gleichem Mindestlohn deutlich weniger Realeinkommen als jemand auf dem Land. Ebenso wichtig wie ein höheres Einkommen ist es, die Stellung der derzeit von Niedriglöhnen betroffenen Arbeitnehmer zu stärken. Viele haben keinen Abschluss und arbeiten in Dienstleistungssektoren mit geringer Produktivität. Ausbildungsprogramme, mehr Wettbewerb und eine Liberalisierung von Berufszweigen sollten bei den Reformen der nächsten Regierung zentral sein. Ein Mindestlohn verfehlt womöglich die gewünschten Ziele, wenn nicht zugleich prekäre Beschäftigung reduziert und die Ausbildung verbessert wird. Ein Mindestlohn kann nur als Teil einer breiteren Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialreform erfolgreich sein.
Dieser Gastbeitrag wird mit freundlicher Genehmigung von Der Tagesspiegel auf www.diw.de veröffentlicht.