Nicht-referierte Aufsätze
Uwe Fachinger, Winfried Schmähl, Rainer Unger
In: Deutsche Rentenversicherung (2008), 2, 180-214
Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung zentraler Ergebnisse des vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Rentenversicherung Bund geförderten Forschungsprojektes „Zielvorstellungen in der Alterssicherung: Konkretisierung, Operationalisierung und Messung als Grundlagen für normative Aussagen“. Ziel dieses Projektes war es, vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Altersvorsorgesystems in Deutschland einen Beitrag zur Fundierung verteilungspolitischer Ziele in der Alterssicherungspolitik zu liefern. Die Analysen zeigen, dass zur Umsetzung der Zielvorstellungen in der Alterssicherung und zur Beurteilung von Effizienz und Effektivität der jeweiligen Maßnahmen eine möglichst enge Festlegung der Ziele von politischer Seite erforderlich ist. Erst wenn dies geschehen ist, kann eine wissenschaftliche Diskussion über die geeigneten Indikatoren erfolgen, als deren Ergebnis dann ein Indikatorensystem – ein einzelner Indikator würde der Heterogenität des Systems nicht gerecht werden – zur Berichterstattung verfügbar wäre. Die Resultate des Projektes können hierfür einen Ausgangspunkt darstellen. So lassen sich auf der Grundlage der vorliegenden Analysen bereits einige Anforderungen an die Indikatoren formulieren. Die Indikatoren sollten beispielsweise die Einkommenserzielung und die Einkommensverwendung berücksichtigen. Ferner zeigte sich, dass eine reine Querschnittbetrachtung nicht ausreicht, um die Dynamik der Einkommen zu erfassen. Um das Zusammenspiel der Sicherungssysteme beurteilen zu können, müssen des Weiteren für die jeweiligen Alterseinkünfte Indikatoren ermittelt werden. Zur Beurteilung der Entwicklung der Ausgaben müssten diese auch nach Kategorien ermittelt und verglichen werden. Von besonderem sozialpolitischem Interesse sind hier die Ausgaben für Wohnung sowie für Körperpflege und Gesundheit. Grundsätzlich gilt zudem, dass die Datenbasis verbessert werden muss. Dies betrifft insbesondere die Alterseinkünfte aus der zweiten sowie dritten Schicht (inklusive der Vermögen) sowie die Ausgaben der Haushalte. Ferner ist die vermehrte Möglichkeit der Nutzung von Längsschnittdaten für die Analysen zur Effizienz und Effektivität von Altersvorsorgesystemen erforderlich.