Zeitungs- und Blogbeiträge 2014
o.V.
In: iwd 40 (2014), 14, 1-2
England und Frankreich werden immer wieder als Beleg dafür angeführt, dass ein Mindestlohn keine Beschäftigung kostet. Frankreich traut dieser Argumentation aber offenkundig selbst nicht – dort übernimmt der Staat die Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Mindestlohnbezieher, um die steigenden Arbeitskosten in Schach zu halten.