Diskussionspapiere extern
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Wiesbaden: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2016,
Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend legt der Sachverständigenrat regelmäßig auf Basis von Haushaltsbefragungen eine aktualisierte Analyse der Verteilung von Einkommen und Vermögen vor. Deutschland ist im internationalen Vergleich eines der Länder mit mäßiger Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen. Bis zum Jahr 2005 ist es zu einem merklichen Anstieg der Ungleichheit gekommen, bei dem insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen relative Einbußen erlitten. Danach ist die Ungleichheit zunächst leicht gefallen und bis zum letzten verfügbaren Beobachtungsjahr 2013 wieder leicht gestiegen. Die Vermögen sind deutlich ungleicher verteilt als die Einkommen. Allerdings ist die Einordnung des Ausmaßes im internationalen Vergleich schwer, weil die Daten unter anderem durch die fehlende Berücksichtigung von Anwartschaften aus staatlichen Altersvorsorgesystemen verzerrt sind. Dass in Deutschland niedrigere private Nettovermögen aufgebaut werden als in den meisten europäischen Ländern, hat verschiedene Gründe. So reduziert beispielsweise das bereits umfangreiche Steuer- und Sozialversicherungssystem gerade für einkommensschwächere Haushalte die Anreize und Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung. Das Steuer- und Transfersystem verteilt in erheblichem Maße Einkommen um und trägt damit zum sozialen Ausgleich bei. Die ungleich verteilten Markteinkommen werden so in sehr viel weniger ungleich verteilte Nettoeinkommen übersetzt. Wollte man der Vermögenskonzentration dadurch entgegenwirken, dass die Intensität der Umverteilung der Einkommen erhöht wird, könnte sich dies als kontraproduktiv erweisen. Denn dies dürfte die Anreize schwächen, durch Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft überhaupt erst hohe Einkommen zu erzielen. Aufgrund der verminderten Anreize, zu investieren und Risiken zu übernehmen, ist es nicht ratsam, die Vermögensteuer wiederzubeleben. Ohne Ausnahmen für Betriebsvermögen ließe sie sich kaum realisieren. Eine solche Verschonung ist bereits bei der Erbschaftsteuer problematisch. Bei vererbten Vermögen hält der Sachverständigenrat im Gegensatz zum kürzlich gefundenen Kompromiss, der Unternehmen übermäßig verschont, weiterhin eine Erbschaftsteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage, aber mit niedrigen Sätzen für den richtigen Weg. Ein besserer Ansatzpunkt zur Abwendung einer verfestigten Vermögenskonzentration dürfte in der Erhöhung der Einkommensmobilität bestehen. Beim Versuch, die Chancengerechtigkeit und damit die Möglichkeiten zum sozialen Aufstieg zu verbessern, sollte das Augenmerk vor allem der frühkindlichen Bildung gelten. Neben dem Ausbau von Betreuungsplätzen geht es dabei darum, dass die Betreuungsangebote tatsächlich angenommen werden. Weiterhin sollte das Bildungssystem durchlässiger gestaltet werden.