Seit 1996 können die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands (GKV) ihre Krankenkasse frei wählen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wurde damit erheblich verstärkt. Wegen des Verbots risikoabhängiger Prämien (Diskriminierungsverbot) haben die Krankenkassen einen Anreiz, aktiv Risikoselektion zu betreiben – sich also aktiv um eine Verbesserung ihres Risikopools zu bemühen. ...