Evaluation der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz (Endbericht für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Diskussionspapiere extern

Johanna Neuhoff, Yann Girard, Tilman Herchenröder, Janik Evert, Arnold Lehmann-Richter

Berlin: DIW Econ, 2021,

Abstract

Das im Jahr 2015 eingeführte Bestellerprinzip hatte Auswirkungen auf einen Großteil der deutschen Bevölkerung. Rund 54 % der Haushalte in Deutschland wohnten 2018 in Mietwohnungen. Zudem zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2015 59.160 in der Vermittlung von Wohnimmobilien für Dritte tätige Personen, die, soweit sie auf dem Mietwohnungsmarkt tätig waren, ebenfalls ganz direkt vom eingeführten Bestellerprinzip betroffen waren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ging davon aus, dass Mieter mit der Einführung des Bestellerprinzips jährlich 573,52 Millionen Euro durch den Wegfall der Maklercourtage einsparen würden und damit rund 290 Millionen mehr als die zeitgleich eingeführte Mietpreisbremse. Auch wenn letztere in den Medien stärker diskutiert wurde, wurden doch mit dem Bestellerprinzip höhere Entlastungswirkungen für Mieter verbunden. Demgegenüber stand ein geschätzter Erfüllungsaufwand von 214,27 Millionen Euro jährlich für Vermieter durch die Übernahme der Mietersuche oder die Übernahme der Maklercourtage und antizipierte Umsatzrückgänge für die Maklerbranche, die nicht quantifiziert wurden. (...) In der vorliegenden Evaluierung wurde überprüft, ob die Zielsetzungen der Gesetzesnovellierung erreicht wurde und welche Nebeneffekte im Zuge der Einführung des Bestellerprinzips entstanden sind. Im Ergebnis werden Empfehlungen zu einem etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf formuliert.

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