Wirkungen von Rentenreformen auf Rentenbeitrag und Rentenniveau sowie Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung: Forschungsprojekt im Auftrag der Initiative Soziale Marktwirtschaft GmbH - INSM

Diskussionspapiere extern

Stefan Bach, Peter Haan, Michela Coppola, Johannes Rausch

Berlin: DIW Berlin, 2014,
(DIW Berlin: Politikberatung kompakt Nr. 79)

Abstract

In diesem Forschungsprojekt werden die Wirkungen von aktuell diskutierten Rentenreformen auf den Rentenbeitrag und das Rentenniveau sowie die Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung untersucht. Als Reformvarianten werden analysiert (1) ausgewählte Reformen aus dem Rentenreformpaket der Großen Koalition (Mütterrente, Rente mit 63, die geplante Lebensleistungsrente), sowie (2) ein Szenario zur Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Wirkungen auf Rentenbeitrag und Rentenniveau werden mit dem Rentensimulationsmodell MEA-Pensim 2.0 unter Verwendung von geeigneten Annahmen zur demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung simuliert. Dabei werden Beschäftigungsverluste durch die Frühverrentungswirkungen der Rente mit 63 von durchschnittlich knapp 120.000 Personen pro Jahr im Zeitraum von 2014 bis 2035 unterstellt. Die Verteilungswirkungen der Veränderungen von Rentenbeitrag und Rentenniveau bei den Arbeitnehmerhaushalten werden mit dem Mikrosimulationsmodell STSM des DIW Berlin simuliert. Auf Grundlage der Verteilungswirkungen werden mögliche Arbeitsmarktwirkungen abgeleitet. Dabei werden unterschiedliche Verhaltenseffekte(Elastizitäten) sowie verschiede Szenarien zur Inzidenz der Rentenbeitragsanpassungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgegeben. Die Simulationsrechnungen mit dem Rentensimulationsmodell MEA-Pensim 2.0 ergeben, dass durch die hier betrachteten Reformen der Großen Koalition der Rentenbeitragssatz im Zeitraum von 2014 bis 2035 im Durchschnitt um etwa 0,3 Prozentpunkte steigt, während das Rentenniveau in diesem Zeitraum um durchschnittlich 0,6 Prozentpunkte niedriger sein wird. Darüber hinaus ergeben sich bis 2035 Erhöhungen des Bundeszuschusses von kumuliert 72 Mrd. Euro für die Finanzierung der Mütterrente. Die aus Steuermitteln finanzierte Lebensleistungsrente wird bis 2035 zusätzliche 52 Mrd. Euro Bundeszuschuss kosten. Bei den Simulationen zu den Verteilungswirkungen und den Arbeitsmarktwirkungen mit dem Mikrosimulationsmodell STSM werden die Veränderung der Erwerbstätigenstruktur und des Rentenniveaus im Jahr 2030 berücksichtigt. Simuliert werden die durchschnittlichen Wirkungen der ausgewählten Rentenreformen der Großen Koalition im Zeitraum von 2014 bis 2035. Für die Verteilungswirkung der Rentenbeiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden zwei Szenarien vorgegeben: (1) keine Überwälzung der Arbeitgeberbeiträge auf die Arbeitnehmer, (2) volle Überwälzung der Arbeitgeberbeiträge auf die Arbeitnehmer. Für die Arbeits marktwirkungen verwenden wir nach Einkommensdezilen differenzierte Arbeitsangebotselastizitäten (Werte von 0,5 bei den unteren Dezilen bis 0,15 im obersten Dezil, im Durchschnitt 0,3) sowie eine durchschnittliche Arbeitsnachfrageelastizität von 0,3. Daneben werden auch Szenarien mit hohen bzw. niedrigen Elastizitäten simuliert, bei denen diese Größen verdoppelt respektive halbiert werden. Insgesamt ergibt sich in Szenario 1 (keine Überwälzung der Arbeitgeberbeiträge) für die Arbeitnehmerhaushalte ein Einkommensrückgang um 1,6 Mrd. Euro oder 0,2 Prozent. Die Einkommenseffekte sind in den unteren Dezilen deutlich niedriger, überdurchschnittliche Belastungswirkungen sind in den mittleren Einkommen zu beobachten, im obersten Dezil sinkt die Belastung wieder deutlich unter den Durchschnitt. Beim Arbeitsangebot würde dies für die mittleren Elastizitäten zu einer Reduktion von knapp 15 000 Vollzeitstellen führen. Der entsprechende Effekt für die Arbeitgeberseite läge bei unter 10 000 Vollzeitstellen. Die Gesamtwirkungen belaufen sich somit auf etwa 25 000 Vollzeitstellen, was einer Reduktion der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von 0,09 Prozent entspricht. Bei der Vorgabe von höheren oder niedrigeren Elastizitäten erhöhen oder verringern sich die Effekte entsprechend. Bei Szenario 2 (volle Überwälzung Arbeitgeberbeiträge) fällt der Rückgang der Nettoeinkommen stärker aus, da die Bruttolöhne der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer um die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags reduziert werden. Es ergibt sich ein Rückgang des Nettoeinkommens von 0,3 Prozent oder 2,4 Mrd. Euro. Die Verteilung der Wirkungen über die Dezile ist ähnlich wie bei Szenario 1. Unter Annahme der mittleren Elastizitäten ergibt sich eine die Reduktion der Vollzeitstellen von gut 20 000 (0,08 Prozent der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge von insgesamt 0,3 Prozentpunkten nur geringe Verteilungswirkungen auslösen wird. Ferner sind nur geringe Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten, dies gilt auch unter Annahme von hohen Elastizitätswerten für Arbeitsangebot und -nachfrage. Wir betrachten in dieser Studie nur die unmittelbaren Verteilungs- und Arbeitsmarkteffekte der Reform. Dabei vernachlässigen wir mögliche gesamtwirtschaftliche Wirkungen, die sich über weitere Anpassungen auf den Faktor- und Gütermärkten oder über konjunkturelle Wirkungen ergeben können. Angesichts des geringen Volumens der unmittelbaren Effekte dürften diese aber nur minimal ausfallen. Ferner vernachlässigen wir mögliche Rückwirkungen auf die auf die Einkommensverteilung und die Arbeitsmärkte, die durch die fiskalischen Wirkungen bei den öffentlichen Haushalten entstehen. Im Vergleich zu den geringen Arbeitsmarktwirkungen der Rentenbeitragserhöhung werden die Frühverrentungseffekte der Rente mit 63 ungleich höher ausfallen. Nach den in dieser Studie getroffenen Annahmen im Rahmen der Simulationen mit MEA-Pensim 2.0 liegen diese Beschäftigungsverluste in den ersten Jahren bei etwa 145 000 Personen pro Jahr. Sie sinken bis 2030 auf etwa 90 000. Dabei werden die maximalen Effekte abgebildet, da bei den Simulationen unterstellt wird, dass alle Berechtigten die Rente mit 63 in Anspruch nehmen.

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