Diskussionspapiere extern
Thorsten Kalina, Claudia Weinkopf
Duisburg, Essen:
Universität Duisburg-Essen,
2014,
(IAQ-Report 2014-02)
Das IAQ führt seit Jahren regelmäßig Niedriglohnberechnungen auf der Basis des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) durch, das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber/innen erlaubt, die überproportional häufig für niedrige Stundenlöhne arbeiten. Im Mittelpunkt dieses Reports stehen die Ergebnisse zum Ausmaß der Niedriglohnbeschäftigung im Jahr 2012. Mit den aktuellen Koalitionsbeschlüssen der Bundesregierung scheint der Weg für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland geebnet. Ab Anfang 2015 mit Übergangsfristen bis Ende 2016 soll ein flächendeckender bundesweiter Mindestlohn von 8,50 € in allen Branchen gelten. Vor diesem Hintergrund haben wir auch analysiert, in welchem Umfang Beschäftigte von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € betroffen wären. Nach unseren Berechnungen hatten im Jahr 2012 6,6 Millionen Beschäftigte einen Stundenlohn von weniger als 8,50 €. Zwei weitere kürzlich veröffentlichte Auswertungen, die ebenfalls auf der Basis des SOEP erstellt wurden (Amlinger et al. 2014; Brenke 2014), beziffern die Zahl der Betroffenen demgegenüber auf rund 5,2 Millionen. Die Ergebnisse werden offenbar stark dadurch beeinflusst, welche Angaben zur Arbeitszeit bei der Stundenlohnberechnung und welche Grundgesamtheit verwendet werden. Mittels vergleichender Berechnungen können wir eine Bandbreite aufzuzeigen, innerhalb derer die Zahl der Beschäftigten, die bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anspruch auf Lohnerhöhungen haben, liegen dürfte. Abschließend gehen wir darauf ein, welche grundlegenden Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des Mindestlohns noch offen sind.
Themen: Arbeit und Beschäftigung