Zeitungs- und Blogbeiträge 2013
Helmut Rainer, Wolfgang Auer, Stefan Bauernschuster, Natalia Danzer, Anita Fichtl, Timo Hener, Christian Holzner, Janina Reinkowski, Martin Werding
In: Ifo Schnelldienst 66 (2013), 7, 31-40
Die Förderung institutionalisierter Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand stellt eines der zentralen Elemente in der deutschen Familienpolitik der letzten 20 Jahre dar. Während bereits seit 1. Januar 1996 ein Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gilt, rückte in den letzten Jahren die Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren immer stärker in den Vordergrund. Am 1. August 2013 wird ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt. Auch im Bereich der Betreuung von Schulkindern gab es in den letzten Jahren Bewegung. So wurde im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" in den Jahren 2003 bis 2009 der Auf- und Ausbau von Ganztagesschulen durch Bund und Länder finanziell gefördert. Eine aktuelle Forschungsstudie des ifo Instituts hat im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegebenen Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen die Auswirkungen von öffentlich geförderter Kinderbetreuung für Familien mit unter-dreijährigen Kindern, mit drei- bis sechsjährigen Kindern und mit über-sechsjährigen Schulkindern untersucht und Überlegungen zu der Effizienz dieser familienpolitischen Leistung angestellt. Zentrale Ergebnisse: Die öffentliche Kinderbetreuung wirkt positiv auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern. Die Kosten einer staatlich geförderten Kinderbetreuung finanzieren sich dabei größtenteils selbst.
Themen: Bildung
Externer Link:
http://www.cesifo-group.de/DocDL/ifosd_2013_07_4.pdf