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Die Grenzbelastung der Lohneinkommen im zeitlichen Vergleich – Berechnungen für verschiedene Einkommensgruppen

Diskussionspapiere extern

Martin Beznoska, Tobias Hentze

Köln: IW Köln, 2019,
(IW-Report 21)

Abstract

Die Grenzabgabenbelastung ist eine relevante Größe für die Einkommenserzielung und die Entscheidung, ob und in welchem zeitlichen Umfang die eigene Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird. Bei Beschäftigten, die keine Sozialtransfers beziehen, hängt die marginale Belastung sowohl von der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag als auch von den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ab. Je höher die Grenzbelastung ausfällt, desto weniger bleibt vom zusätzlichen Bruttoeinkommen netto übrig. Daher reduzieren hohe Grenzbelastungen nicht nur die Bereitschaft Arbeit aufzunehmen, sondern verhindern tendenziell auch eine Ausdehnung der Arbeitszeit. Ein historischer Vergleich der Grenzabgabenkurven der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2019 zeigt, dass mit der Steuerreform 2000 der damaligen rot-grünen Regierung die Grenzbelastungen über fast den gesamten Einkommensbereich deutlich gesenkt wurden. Hinzu kamen Reformen zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte und zur Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge, was einer weiteren signifikanten Senkung der Grenzsteuersätze entsprach. Auffällig ist im betrachteten Zeitraum allerdings eine unzureichende Korrektur der kalten Progression – sowohl im engeren Sinne („nur“ Inflation) als auch im weiteren Sinne (nominales Lohnwachstum). Dies hat dazu geführt, dass im Jahr 2019 vor allem im unteren Einkommensbereich die Grenzsteuerbelastung für Singles früher beginnt und steiler ansteigt. Bei Lohneinkommen oberhalb der Midi-Job-Grenze steigt die Grenzbelastung rasant an und erreicht bereits bei einem Einkommen von etwas über 20.000 Euro – das entspricht an-nähernd dem Bruttoverdienst eines zum Mindestlohn angestellten Vollzeitbeschäftigten – ein vorläufiges Maximum von fast 48 Prozent. Auffällig bei der Betrachtung der Grenzbelastungskurven sind verschiedene Sprungstellen oder Knicke. Im unteren Lohnbereich resultiert der Knick aus dem Übergang vom Mini- zum Midi-Job oder zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hinzu kommt die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag im Bereich eines Mindestlohn-Empfängers. Im weiteren Verlauf ist die Sozialversicherung für die Sprungstellen verantwortlich, die allerdings über die (Teilhabe-)Äquivalenz von Leistungsansprüchen grundsätzlich ihre Berechtigung haben, auch wenn dadurch ein linear-progressiver Verlauf der Grenzbelastung verhindert wird. Neben einer allgemeinen Senkung der Grenzabgabenbelastung zur Stärkung von Arbeitsanreizen, die zu relativ hohen Einnahmeausfällen führen würde, wäre die Abmilderung der genannten Sprungstellen eine mögliche Handlungsoption.

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