Diskussionspapiere extern
Greta Schabram, Jonas Pieper, Joachim Rock
Berlin:
Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes und des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
2023,
(Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle)
Bei der Frage, welche Gruppen das geplante Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen betrifft, sprechen wir zunächst über Immobilienbesitzende und damit über die knappe Hälfte der Erwachsenen in Deutschland (43 Prozent). Hierbei ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die mehrere Immobilien besitzen und damit größere finanzielle Spielräume haben und jenen, die lediglich ihre selbstgenutzte Immobilie besitzen. Letzteres trifft auf Dreiviertel der Eigentümer*innen zu. Von dieser Gruppe wiederum sind für die Fragestellung vor allem jene 77 Prozent der Eigennutzer*innen interessant, die in einem Haus wohnen. Bei ihnen landen die Investitionskosten für eine neue Heizung im Regelfall unvermittelt und können nicht über eine Eigentümergemeinschaft verteilt werden wie im Falle von Eigentumswohnungen. Die erste Eingrenzung der Frage, wen der Heizungsumbau besonders betrifft, sollte daher lauten: Es geht um rund 17 Millionen Eigentümer*innen, die im eigenen Haus leben und keine weiteren Immobilien besitzen. In einem zweiten Schritt ist nun der Blick auf die finanzielle Situation von Immobilienbesitzenden entscheidend. Hinsichtlich der Einkommen können wir feststellen, dass Eigentümer*innen im Mittel ein deutlich höheres monatliches Einkommen haben als Mieter*innen (2317 Euro versus 1645 Euro). Um beurteilen zu können, für wen der Heizungsumbau eine finanzielle Überforderung darstellt, sind allerdings die Finanzvermögen wichtiger als die Einkommen. Hier zeigt sich eine große Spreizung: 13 Prozent der Eigentümer*innen besitzen gar kein Finanzvermögen, die Haushalte der unteren Hälfte der Eigentümer*innen ein Finanzvermögen von maximal 34.500 Euro. Für sie dürften Heizungsumbau und ggf. Sanierung in den meisten Fällen eine finanzielle Überforderung darstellen. Ganz anders sieht es in der reicheren Hälfte der Immobilienbesitzenden aus. Hier steigt das Finanzvermögen bei den oberen zehn Prozent der Eigentümer*innen auf mehrere Hunderttausend und höher. Abschließend lässt sich daher sagen: Zielgruppe der Unterstützung sollte nach diesen Erkenntnissen sein, wer in einem eigenen Haus lebt, keine weiteren Immobilien besitzt und zur unteren Hälfte der vermögenden Haushalte zählt.
Themen: Verteilung, Ungleichheit