Mindestlohn und beitragspflichtige Arbeitsentgelte

Nicht-referierte Aufsätze

Ralf Himmelreicher

In: Deutsche Rentenversicherung (2020), 4, 507-521

Abstract

Vergleichsweise unerforscht sind die Effekte des Mindestlohnes auf die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Beitragspflichtige Arbeitsentgelte bei der GRV stehen in einem lediglich indirekten Zusammenhang mit möglichen Mindestlohneffekten, weil Mindestlöhne in Deutschland als Bruttostundenlöhne definiert sind, während für die Höhe der Anwartschaften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das beitragspflichtige monatliche Arbeitsentgelt und nicht der Stundenlohn entscheidend ist. Beide Zielgrößen stehen aber über die bezahlte monatliche Arbeitszeit in einem engen Zusammenhang. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entwicklung der Stunden- und Monatslöhne im Zeitverlauf darzustellen und mögliche Mindestlohneffekte herauszuarbeiten. Hierzu werden zwei Erhebungen - die Verdienststrukturerhebungen (VSE) des Statistischen Bundesamtes und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des DIW Berlin der Jahre 2014 und 2018 - genutzt. Im Ergebnis zeigt sich, dass seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 vor allem zuvor sehr niedrige Stundenlöhne stark gestiegen sind. Im Hinblick auf die Monatslöhne bremst die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro) oftmals die Monatslohnentwicklung über reduzierte Arbeitszeiten. In der Gleitzone sind seit der Einführung des Mindestlohnes gestiegene Monatslöhne und damit höhere beitragspflichtige Arbeitsentgelte zu verzeichnen.

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