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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Positive Effekte

Pressemitteilung vom 30. Mai 2005

Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird Strukturanpassungsprozesse auslösen, die allen Bürgern in der EU Nutzen in Form eines größeren und zum Teil preiswerteren Dienstleistungsangebotes stiften wird. Insgesamt ist auch mit positiven Beschäftigungswirkungen zu rechnen. Dies sagte das DIW Berlin heute in einer Stellungnahme zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Einführung von Mindestlöhnen hingegen wäre mit gravierenden Nachteilen verbunden, da sie die positiven Effekte der Richtlinie abschwächen würde. Ziel der Politik sollte es vielmehr sein, die Spezialisierung der Dienstleistungen auf hochwertige (hochpreisige) Marktsegmente zu fördern. Das Herkunftslandsprinzip sollte als wesentliches Element der Richtlinie erhalten bleiben und langfristig für alle Branchen gelten.
Die derzeitige Diskussion zur EU-Dienstleistungsrichtlinie kreist zu einseitig um angebliche Kostennachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz und vernachlässigt die Chancen, die sich für deutsche Dienstleistungsanbieter, insbesondere aus humankapitalintensiven Branchen, nach Implementierung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Euro-Raum ergeben. Die Statistik spricht dafür, dass in vielen Dienstleistungsbranchen weniger Kostensenkungen als vielmehr Qualitätsverbesserungen die Wettbewerbsposition entscheidend verbessern könnten. Hilfreich wäre es daher, wenn die notwendigen Anpassungsleistungen der Dienstleistungsproduzenten in Deutschland durch geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen unterstützt würden.

Ein gemeinsames Gutachten des ifo-Institutes und des DIW Berlin zu den Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie steht vor dem Abschluss:
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Wirtschaft/Dienstleistungswirtschaft/Dienstleistungsrichtlinie/publikationen.html
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