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Studie über die zukünftige Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung nach § 40 ff. EEG

Abgeschlossenes Projekt

Abteilung

Klimapolitik

Projektleitung

Karsten Neuhoff

Projektzeitraum

1. Februar - 1. Mai 2013

Auftraggeber*innen

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung Rheinland-Pfalz

Kooperationspartner*innen

arepo consult,
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS),
Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht, Universität Erlangen-Nürnberg

In der Diskussion vor der Novelle des EEG 2014 standen die Entlastungsregelungen von der EEG-Umlage für viele Industrieunternehmen in der Kritik, da sie die Stromkosten für die übrigen "nicht-privilegierten" Verbraucher erhöhen – ohne Prüfung, ob Unternehmen überhaupt im internationalen Wettbewerb stehen und deshalb höhere Strompreise nicht auf die Produktpreise überwälzen könnten. Die Ungenauigkeit der Kriterien und die prominente Nennung immer neuer Beispiele von Unternehmen ohne relevanten internationalen Wettbewerb legen die Schlussfolgerung nahe, dass die Vergünstigungen reformiert und zielgerichteter auf ein notwendiges Maß und tatsächlich bedürftige Unternehmen begrenzt werden sollten.

In dieser Studie werden für diese zielgenauere Ausgestaltung von Vergünstigungen Reformvorschläge entwickelt und bewertet. Die Alternativen sollen geeignet sein, durch eine gerechte Verteilung der Lasten des Ausbaus der erneuerbaren Energien die Höhe der EEG-Umlage zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, nicht beeinträchtigt werden. Ebenfalls soll berücksichtigt werden, welche Anreize mit der Ausgestaltung der Vergünstigung zur Verbesserung der Energieeffizienz geschaffen werden können, um mit einer Reduktion des Strombedarfs mögliche Preisanstiege zu kompensieren und somit den Anstieg der Energiekosten abzufedern. Innovation und Erfahrung im Effizienzbereich steigert zudem die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

DIW Team

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