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Goldstandard

Währungssysteme

Goldstandard (1871–1914)

Der klassische Goldstandard war aus historischer Perspektive das global wohl umfassendste internationale Währungssystem. Herzstück war die Garantie stabiler Wechselkursraten für die Konvertibilität nationaler Währungen in Gold. Um diese feste Konvertibilität zu gewährleisten, verpflichteten sich die Mitgliedstaaten des Goldstandards, Devisenreserven anzulegen. Trotz des Fehlens strenger fiskal- und geldpolitischer Vorgaben gewährleistete die überwiegend stabilitätsorientierte Politik der wichtigen europäischen Mitgliedstaaten Frankreich, Deutschland und Großbritannien ein im Großen und Ganzen reibungsloses Funktionieren des Goldstandards bis zum Ersten Weltkrieg.


Europäische Zahlungsunion (1950–1958)

1950 wurde die Europäische Zahlungsunion (EZU) eingeführt, welche die internationale Konvertibilität der westeuropäischen Währungen im Rahmen des Bretton-Woods-Systems gewährleistete. Herzstück der EZU war ihr Zahlungssystem, das auf Basis eines multilateralen Ausgleichssystems funktionierte, in dem die Überschuss- und Defizitpositionen aller Mitgliedstaaten zentral über die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) abgerechnet werden konnten. Durch die Zahlung von Gold und Dollar im Falle von Defiziten wurde ein finanzieller Anreiz für exportorientiertes Wachstum geschaffen; gleichzeitig wurden exzessive Defizite eingeschränkt und Strukturreformen attraktiver gemacht.


Bretton-Woods-System (1944–1971)

Mit dem Beitritt zum Bretton-Woods-System erklärten sich die Mitgliedstaaten bereit, ihre Wechselkurse im Verhältnis zum Dollar zu stabilisieren und - wenn nötig - auf den Devisenmärkten zu intervenieren, um Wechselkursfluktuationen innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite zu halten. Als Leitwährung war der Wert des Dollars wiederum auf einen festen Goldpreis festgelegt. Schon seit Mitte der 60er Jahre war aufgrund wachsender US-Defizite die Golddeckung des US-Dollars nicht mehr gewährleistet und aus dem Gold-Dollar-Standard de facto bereits ein Dollarstandard geworden. Mit der Zeit spiegelten sich unterschiedliche Produktivitätsentwicklungen in einer realen Verzerrung der Wechselkurse wider, was sich destabilisierend auf das System auswirkte.


Europäischer Wechselkursverbund – Die „Währungsschlange” (1972–1979)

Im Europäischen Wechselkursverbund erklärten sich die Mitgliedsländer bereit, die Wechselkurse ihrer Währungen innerhalb eines festgelegten Korridors zu stabilisieren. Nach der Ölkrise von 1973 führten unkoordinierte nationale fiskal- und geldpolitische Maßnahmen schnell zu divergierenden Inflationsraten und somit letztlich auch zu einem Zerfall des Wechselkursverbunds.


Europäisches Währungssystem (1979–1993)

Herzstück des Europäischen Währungssystems (EWS) war der Wechselkursmechanismus (WKM), der die Schwankungen der Wechselkurse begrenzte. Nach der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs 1986 büßte die nationale Geldpolitik teilweise ihre makroökonomische Steuerungswirkung ein. Als die Bundesbank begann, in Reaktion auf den Wiedervereinigungsboom ihre Zinsen anzuheben und sich die übrigen EWS-Staaten gezwungen sahen, es ihr trotz schwachen Wachstums nachzutun, um ihre Währungen gegenüber der D-Mark zu stabilisieren, trieben sie ihre Volkswirtschaften unfreiwillig in die Rezession. Die daraus resultierenden Ungleichgewichte führten schließlich zum Ende des EWS.


Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (seit 1999)

1992 vereinbarten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Vertrags von Maastricht verbindlich die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Die EWWU ist insofern historisch einzigartig, als sie das erste internationale Währungsregime ist, das durch die Einführung einer gemeinsamen Währung (Euro) auf der Basis unveränderbar festgelegter Wechselkurse funktioniert und keinerlei nationale geldpolitische Souveränität mehr zulässt. Dies bedeutet, dass EWWU-Staaten mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten nicht mehr wie früher die Möglichkeit haben, das Ausmaß ihrer Defizite oder die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Firmen durch Wechselkurs- oder Zinsmanipulationen zu verändern. Ein Katalog mit Konvergenzkriterien wurde verabschiedet, deren Erfüllung die Voraussetzung zur Teilnahme an der Gemeinschaftswährung ist. Anders als im Bretton-Woods-System oder im Europäischen Währungssystem gibt es keine Leitwährung, die einem Mitgliedstaat besondere Privilegien einräumen könnte.


Siehe auch Optimaler Währungsraum

Lesen Sie mehr zum Thema:
DIW Wochenbericht 37+38/2011 (PDF, 0.65 MB) "Die Zukunft des internationalen Währungssystems"


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