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Solo-Selbständige

Solo-Selbständige

Unter Solo-Selbständigen werden Erwerbstätige verstanden, die eine selbständige Tätigkeit ohne angestellte MitarbeiterInnen ausüben. Von Anfang der 1990er Jahre bis 2012 war die Zahl der Selbständigen in Deutschland kräftig gestiegen; dies war fast ausschließlich auf die Entwicklung bei den Solo-Selbständigen zurückzuführen. Eine erhebliche Rolle hat dabei die Förderung von „Ich-AGs“ durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2003 gespielt. Auch wenn ein Teil der Solo-Selbständigen hohe Einkünfte erzielt, liegt das durchschnittliche Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der ArbeitnehmerInnen. Viele kommen über Einkünfte, wie sie ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus. So war es nicht erstaunlich, dass angesichts der guten Arbeitsmarktentwicklung in jüngerer Zeit die Zahl der Solo-Selbständigen abgenommen hat, weil mit Blick auf die Einkommen eine abhängige Beschäftigung einer selbständigen Tätigkeit vorgezogen wurde. Die gute Konjunktur hat dazu geführt, dass die „Kümmerexistenzen“ unter den Selbständigen an Bedeutung verloren haben.

Bei empirischen Untersuchungen zu Solo-Selbständigen sind einige begriffliche und datenbedingte Unschärfen zu beachten. Selbständige üben definitionsgemäß in eigener Regie und auf eigenes Risiko eine Geschäftstätigkeit aus, und sie sollten – auch gemäß dem Steuerrecht – nicht weisungsgebunden sein. In der Praxis kann die Grenze zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung allerdings fließend sein – etwa, wenn ein Selbständiger beziehungsweise eine Selbständige im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig und damit von diesem abhängig ist. Auch die Frage nach dem „Solo“ ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Zwar lassen sich in den verfügbaren Daten jene formal selbständigen Personen identifizieren, die keine ArbeitnehmerInnen angestellt haben, doch müssen diese Personen deshalb nicht zwingend allein tätig sein. So gibt es Selbständige, die von mithelfenden Familienangehörigen unterstützt werden. Von größerer Relevanz könnte sein, dass ein Betrieb ohne ArbeitnehmerInnen nicht nur von einem Selbständigen geführt wird, sondern von mehreren zugleich. Gemäß der statistischen Konvention gelten diese jedoch alle als allein tätige Selbständige.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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