Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen

Vereinbaren zwei oder mehr Länder ein Freihandelsabkommen, bauen sie im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr Barrieren ab, die den Handel einschränken beziehungsweise erschweren. Solche Handelshemmnisse können zum einen preislicher – so genannter tarifärer – Art sein. Ein Beispiel sind Importzölle: Sie verteuern künstlich die Einfuhr von Waren. Zum anderen spielen nicht-tarifäre Handelshemmnisse eine immer wichtigere Rolle. Darunter fallen beispielweise nationale Normen und Standards sowie die Sicherung geistigen Eigentums, die den Import von Waren und Dienstleistungen einschränken können.

Freihandelsabkommen führen also zu einer günstigeren oder einfacheren Einfuhr von Waren und Dienstleistungen ausländischer Hersteller; dies bringt in der Regel auch für die inländischen Nachfrager eine Preissenkung mit sich. Neben diesem Preiseffekt profitieren Konsumenten meist von einer größeren Auswahl an Produkten. Der freie Handel forciert zudem den Wettbewerb und kann innovationsfördernd wirken.

Staaten haben innerhalb der Satzung der Welthandelsorganisation (WTO) die Möglichkeit, untereinander bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen zu schließen, um Exporteuren einen bevorzugten Zugang zu den Märkten zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung ist Verhandlungssache.

Bei den im Jahr 2013 begonnenen Verhandlungen über ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) spielen nicht-tarifäre Handelsrestriktionen die entscheidende Rolle, da die Importzölle auf beiden Seiten bereits auf niedrigem Niveau liegen. Die USA und die EU erhoffen sich von einem Abkommen Wachstumsimpulse für die Wirtschaft und mehr Arbeitsplätze.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

keyboard_arrow_up