DIW Wochenbericht 36 / 2005, S. 513-521
Dieter Vesper
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Trotz ungünstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und reformbedingter Steuerausfälle konnten die Gebietskörperschaften im Jahre 2004 ihre Haushaltsfehlbeträge etwas verringern. Als sich abzeichnete, dass die Steuereinnahmen merklich niedriger als ursprünglich geplant ausfallen würden, verschärften die finanzpolitischen Entscheidungsträger ihren restriktiven Kurs bei den Ausgaben; vielfach wurden Haushaltssperren verhängt. Im Ergebnis sanken die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden gegenüber dem Jahr zuvor um 1%, während die Einnahmen nahezu stagnierten. In finanzstatistischer Abgrenzung beliefen sich die Finanzierungsdefizite auf knapp 67 Mrd. Euro, nach 69 Mrd. Euro im Jahre 2003. Für dieses und das nächste Jahr ist mit einer Fortsetzung des Sparkurses zu rechnen; die Ausgaben dürften nur geringfügig steigen. Auch die Steuereinnahmen werden infolge der zögerlichen Konjunkturerholung nur mäßig expandieren; zudem müssen in diesem Jahr aufgrund der dritten und letzten Stufe der Steuerreform erneut beträchtliche Einnahmeausfälle hingenommen werden. Doch sorgen hohe Privatisierungserlöse vor allem beim Bund dafür, dass sich die Fehlbeträge erheblich verringern werden: In diesem Jahr dürfte das Defizit der Gebietskörperschaften auf 57 Mrd. Euro zurückgehen, im nächsten Jahr auf 46 Mrd. Euro. In Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), die für die Überprüfung des "Maastricht-Kriteriums" relevant ist, errechnen sich mit 75 bzw. 69 Mrd. Euro allerdings deutlich höhere Fehlbeträge, da sich in dieser Abgrenzung Privatisierungserlöse nicht auf das Defizit auswirken.
Themen: Öffentliche Finanzen
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151396