Die Erbschaftsteuer-Privilegien für Firmenerben müssen begrenzt werden: Kommentar von Stefan Bach

Kommentar vom 9. Juli 2014

„Gib lieber mit warmer als mit kalter Hand“ lautet eine alte Volksweisheit. 19 Milliarden Euro Erbschaftsteuer haben Deutschlands Unternehmerfamilien im Zeitraum von 2009 bis 2012 gespart, indem sie Firmen an die nächste Generation übertragen und dabei die weitgehende Verschonung für Betriebsvermögen genutzt haben. Das zeigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. 2013 und 2014 kommen vermutlich noch einmal Steuerausfälle von jeweils mindestens zehn Milliarden Euro hinzu. Das Erbschaftsteueraufkommen, das sich bei vier bis fünf Milliarden Euro im Jahr bewegt, hätte also in den letzten Jahren mehr als doppelt so hoch ausfallen können.  

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 28/2014 (PDF, 482.08 KB)

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