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Unternehmensübertragungen

Unternehmensübertragungen

Aufgrund der mittelständischen Prägung der deutschen Wirtschaft befindet sich ein beträchtlicher Teil des gesamtwirtschaftlichen Unternehmensvermögens im Familienbesitz. Auch an einer Reihe von Großunternehmen sind Privatpersonen oder Familien mit höheren Anteilen beteiligt. Steuerlich relevant wird dieses Unternehmensvermögen vor allem dann, wenn es durch Vererbung oder Schenkung übertragen wird.

Aufgrund von Vergünstigungen für die Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftsteuer können Unternehmensvermögen zurzeit weitgehend steuerfrei übertragen werden, sofern die Nachfolger die Unternehmen fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Da die Vergünstigungen nicht in der Höhe begrenzt sind, können sie auch für Beteiligungen an Großunternehmen in Anspruch genommen werden. Dabei geht es um zwei- bis dreistellige Millionenbeträge, mitunter sogar um Milliarden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelungen als teilweise verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis Mitte 2016 verpflichtet.

Eine Schätzung des DIW Berlin zum Umfang des Vermögens der reichsten 0,1 Prozent der Haushalte in Deutschland (40 000 Haushalte) auf der Basis des Household Finance and Consumption Survey (HFCS) der Zentralbanken des Eurosystems sowie der Liste The World’s Billionaires des US-Wirtschaftsmagazins Forbes ergibt ein Gesamtvermögen von 1.600 Milliarden Euro im Jahr 2011. Ähnliche Schätzungen auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) in Kombination mit der Forbes-Liste kommen für das Jahr 2012 auf ein Vermögen der reichsten 0,1 Prozent der Haushalte von 1.200 bis 1.700 Milliarden Euro. Nimmt man an, dass von diesem Vermögen drei Viertel auf Unternehmensvermögen entfallen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften sowie wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) und dass diese Vermögen im Durchschnitt alle 40 Jahre an die nächste Generation weitergegeben werden, ergibt sich ein potentielles Erbschafts- und Schenkungsvolumen von Unternehmensvermögen in Höhe von etwa 25 bis 30 Milliarden Euro je Jahr. Davon dürfte nach der gegenwärtigen Rechtslage ein Großteil steuerfrei übertragen werden. Bei dieser Rechnung sind nur die Vermögen der reichsten 0,1 Prozent der Haushalte berücksichtigt, die bei einem Nettovermögen von elf Millionen Euro je Haushalt beginnen. Auch bei den Haushalten mit geringeren Vermögen dürfte ein Teil auf Unternehmensvermögen entfallen, das ebenfalls teilweise steuerfrei übertragen werden könnte.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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